Welche Steuern müssen Selbstständige zahlen?
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Welche Steuern musst Du als Selbstständige:r zahlen und was bedeutet das konkret für Dich? In diesem Artikel erfährst Du, welche Steuern für Dich gelten und worin sie sich unterscheiden.
Welche Steuerarten betreffen Selbstständige konkret?
Grundsätzlich zahlen Selbstständige Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Je nach Art der Tätigkeit gelten jedoch unterschiedliche steuerliche Regelungen. Die folgende Übersicht zeigt Dir, wie sich die Steuerarten je nach Form der Selbstständigkeit unterscheiden.
Einzelunternehmer:innen mit gewerblicher Tätigkeit
Für Einzelunternehmer:innen mit gewerblicher Tätigkeit gelten insbesondere Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
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Einkunftsart / Steuerart |
Gilt? |
Erklärung |
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Ja |
Gewinn wird als gewerbliche Einkünfte erfasst |
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Einkommensteuer |
Ja |
Besteuerung des Gewinns |
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Gewerbesteuer |
Ja |
Freibetrag möglich |
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Umsatzsteuer |
Ja oder nein |
abhängig von Umsatz und Status |
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Weitere mögliche Steuern |
Möglich |
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer (nur bei Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen) |
Freiberufler:innen
Als Freiberufler:in Steuern zu zahlen unterscheidet sich in einigen Punkten von der Besteuerung gewerblicher Tätigkeiten. Freiberufler:innen erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn, jedoch keine Gewerbesteuer. Umsatzsteuer kann je nach Art der Leistung und Höhe des Umsatzes trotzdem anfallen.
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Einkunftsart / Steuerart |
Gilt? |
Erklärung |
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Einkünfte aus selbstständiger Arbeit |
Ja |
Gewinn wird als freiberufliche Einkünfte erfasst |
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Einkommensteuer |
Ja |
Besteuerung des Gewinns |
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Gewerbesteuer |
grundsätzlich nicht relevant |
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Umsatzsteuer |
Möglich |
abhängig von Umsatz und Status |
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Weitere mögliche Steuern |
Möglich |
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer (nur bei Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen) |
Selbstständige mit Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung wirkt sich vor allem auf die Umsatzsteuer aus, während andere Steuerarten weiterhin gelten können.
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Einkunftsart / Steuerart |
Gilt? |
Erklärung |
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abhängig von Tätigkeit |
Ja |
Einkünfte sind je nach Tätigkeit entweder freiberuflich (selbstständige Arbeit) oder gewerblich (Gewerbebetrieb) |
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Einkommensteuer |
Ja |
Besteuerung des Gewinns |
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Gewerbesteuer |
Möglich |
nur bei gewerblicher Tätigkeit |
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Umsatzsteuer |
Nein |
keine Erhebung nach §19 UStG |
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Weitere mögliche Steuern |
Möglich |
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer (nur bei Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen) |
Wie funktioniert die Einkommensteuer für Selbstständige?
Die Einkommensteuer fällt immer dann an, wenn Du einen Gewinn erzielst. Dabei ist nicht entscheidend, wie viel Geld auf Dein Konto eingeht, sondern was nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben übrig bleibt. Dieser Gewinn bildet die Grundlage für die Besteuerung.
Als Selbstständige:r erklärst Du Deine Einkünfte im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung, die Du unter Deiner persönlichen Steuernummer beim Finanzamt einreichst. Je nach Art Deiner Tätigkeit zählen sie entweder zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Für die Höhe der Einkommensteuer macht das keinen Unterschied, da beide Einkunftsarten dem gleichen progressiven Steuertarif unterliegen.
Wie wird der Gewinn besteuert?
Der progressive Steuertarif bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. In Deutschland liegt der Einkommensteuersatz aktuell zwischen 14 % und 42 %. Für sehr hohe Einkommen kann zusätzlich der sogenannte Reichensteuersatz von 45 % greifen. Niedrigere Einkommensanteile werden dabei geringer besteuert als höhere.
Zusätzlich gibt es einen Grundfreibetrag. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an. Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 €. Ab 2026 steigt er auf 12.348 €. Erst der Teil Deines Gewinns, der über diesem Betrag liegt, wird besteuert.
Wichtig ist dabei: Dein gesamter Gewinn wird nicht mit einem einheitlichen Steuersatz belastet. Stattdessen wird er schrittweise besteuert. Das sorgt dafür, dass die tatsächliche Steuerlast meist deutlich unter dem höchsten Steuersatz liegt. Erzielt Dein Unternehmen zum Beispiel einen Gewinn von 30.000 €, bleibt der Grundfreibetrag steuerfrei, während der darüber liegende Betrag stufenweise besteuert wird.
Wie funktionieren Einkommensteuer-Vorauszahlungen in der Praxis?
In der Praxis verlangt das Finanzamt von vielen Selbstständigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen, wenn in der letzten Steuererklärung ein Gewinn festgestellt wurde. Vorauszahlungen setzt das Finanzamt jedoch erst an, wenn die erwartete Jahressteuer mindestens 400 Euro erreicht und damit pro Quartal mindestens 100 Euro fällig wären. Um die Steuer für Selbstständige berechnen zu können, orientieren sich diese Vorauszahlungen an den zuletzt erklärten Gewinnen und werden in der Regel vierteljährlich festgesetzt.
Entwickelt sich Dein Einkommen im laufenden Jahr deutlich anders als erwartet, kannst Du eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Dein Umsatz sinkt, Du weniger Aufträge hast, höhere Betriebsausgaben anfallen oder Du Deine selbstständige Tätigkeit neu beginnst oder vorübergehend unterbrichst. So vermeidest Du unnötig hohe Zahlungen und schützt Deine Liquidität.
Für Deine Planung ist entscheidend, dass die Einkommensteuer nicht automatisch einbehalten wird. Vorauszahlungen und Nachzahlungen solltest Du deshalb frühzeitig einkalkulieren, um Deine Liquidität nicht zu gefährden.
Wie funktioniert die Gewerbesteuer bei Selbstständigkeit?
Die Gewerbesteuer betrifft nicht alle Selbstständigen. Entscheidend ist, ob Deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Freiberufler:innen zahlen in der Regel keine Steuer dieser Art. Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich mit dieser Steuer jedoch auseinandersetzen, sobald bestimmte Grenzen überschritten werden.
Grundlage ist der sogenannte Gewerbeertrag. Er ähnelt dem Gewinn aus der Einkommensteuer, wird aber nach eigenen Regeln ermittelt. Für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Erst wenn der Gewerbeertrag darüber liegt, fällt sie tatsächlich an. Liegt Dein Gewerbeertrag darunter, bleibt die Steuer komplett außen vor.
Welche Rolle spielt der Gewerbesteuerhebesatz?
Wie hoch Deine Gewerbesteuer am Ende ausfällt, hängt stark von Deiner Gemeinde ab. Jede Kommune legt einen eigenen Gewerbesteuerhebesatz fest. Dieser Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet und bestimmt maßgeblich die Höhe Deiner Gewerbesteuer.
Der Steuermessbetrag beträgt bundeseinheitlich 3,5 % des Gewerbeertrags. Auf diesen Betrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. In Deutschland liegt der Gewerbesteuerhebesatz je nach Standort häufig zwischen 200 % und 500 %, in Großstädten oft darüber. Zwei Unternehmen mit identischem Gewinn können deshalb je nach Sitz sehr unterschiedliche Gewerbesteuern zahlen.
Beispiel: Erzielt Dein Unternehmen einen Gewerbeertrag von 50.000 €, ergibt sich daraus zunächst ein Steuermessbetrag von 1.750 €. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuer 7.000 €. Liegt der Hebesatz nur bei 250 %, fallen entsprechend 4.375 € an.
Die Gewerbesteuer wird nicht automatisch von Deinem Konto eingezogen. Du erklärst sie über die Gewerbesteuererklärung, anschließend ermittelt das Finanzamt den Messbetrag und die Gemeinde setzt Gewerbesteuer und Vorauszahlungen fest. Diese sind in der Regel vierteljährlich zu leisten.
Die gezahlten Beiträge können teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden und reduzieren so die tatsächliche Steuerbelastung.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer für Selbstständige?
Die Umsatzsteuer betrifft nicht Deinen Gewinn, sondern Deine Umsätze. Sobald Du steuerpflichtige Leistungen erbringst, musst Du auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig kannst Du Dir die Umsatzsteuer zurückholen, die Du selbst für betriebliche Ausgaben gezahlt hast.
Grundsätzlich gilt: Du berechnest Umsatzsteuer auf Deine Leistungen, vereinnahmst sie von Deinen Kund:innen und leitest sie weiter. Deshalb wird sie oft als durchlaufender Posten bezeichnet. Entscheidend ist nicht, wie viel Du einnimmst, sondern wie hoch die Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ist.
In Deutschland gilt bei der Umsatzsteuer ein festes System von Steuersätzen. Der Regelsteuersatz beträgt 19 % und gilt für die meisten Leistungen und Lieferungen von Selbstständigen. Für bestimmte gesetzlich begünstigte Leistungen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung, etwa bei Büchern, Lebensmitteln oder kulturellen Leistungen. Daneben gibt es umsatzsteuerfreie Umsätze, zum Beispiel bei bestimmten Heilbehandlungen oder Finanzleistungen; in diesen Fällen wird keine Umsatzsteuer erhoben, der Vorsteuerabzug ist jedoch in der Regel ausgeschlossen.
Was bedeutet Vorsteuerabzug in der Praxis?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Dir andere Unternehmen in Rechnung stellen. Kaufst Du zum Beispiel Software, Büromaterial oder Technik für Dein Unternehmen, ist darin meist Umsatzsteuer enthalten. Diese Beträge kannst Du beim Finanzamt geltend machen und mit Deiner eigenen Umsatzsteuer verrechnen.
Am Ende eines Abrechnungszeitraums ergibt sich entweder eine Zahllast oder ein Erstattungsanspruch. Hast Du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer gezahlt, musst Du die Differenz abführen. Ist es umgekehrt, bekommst Du Geld zurück. Gerade in der Gründungsphase kann das relevant sein, wenn hohe Investitionen anfallen.
Die Umsatzsteuer wird nicht einmal im Jahr geregelt, sondern regelmäßig gemeldet. Je nach Höhe Deiner Umsätze gibst Du monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Zusätzlich ist eine jährliche Umsatzsteuererklärung erforderlich.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Selbstständigen, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Wer sie nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug entfällt allerdings auch der Vorsteuerabzug aus betrieblichen Ausgaben.
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gelten feste Umsatzgrenzen. Entscheidend ist zunächst Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Dieser darf 25.000 € nicht überschritten haben. Zusätzlich darf Dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 € liegen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst.
Überschreitest Du die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr, endet die Kleinunternehmerregelung nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. Ab diesem Moment musst Du Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Für Umsätze vor diesem Zeitpunkt bleibt die Regelung bestehen.
Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Du kannst Dich bewusst dagegen entscheiden und zur Regelbesteuerung wechseln, zum Beispiel wenn Du regelmäßig investierst oder überwiegend mit vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskund:innen arbeitest. Diese Entscheidung gilt in der Regel für mehrere Jahre.
Ob die Kleinunternehmerregelung für Dich sinnvoll ist, hängt davon ab, wie sich Deine Umsätze entwickeln und ob Du regelmäßig Vorsteuer geltend machen möchtest.
Wie funktioniert die Lohnsteuer für Selbstständige?
Die Lohnsteuer betrifft Selbstständige nicht wegen ihrer eigenen Tätigkeit, sondern dann, wenn sie Mitarbeitende beschäftigen. Sobald Du Arbeitnehmer:innen einstellst, wirst Du steuerlich zum Arbeitgeber und übernimmst zusätzliche Pflichten gegenüber dem Finanzamt.
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Bruttolohn der Mitarbeitenden einbehalten und von Dir an das Finanzamt abgeführt. Die eigentliche Steuerlast tragen die Arbeitnehmer:innen, Du bist jedoch für die korrekte Berechnung und Abführung verantwortlich.
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse, Bruttolohn und individuellen Merkmalen der Mitarbeitenden. Ein fester Prozentsatz gilt hier nicht, da die Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuertarif erfolgt. Zusätzlich behältst Du gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein.
Für bestimmte Beschäftigungsformen gelten jedoch pauschale Regelungen. Bei Minijobs kannst Du die Lohnsteuer pauschal mit 2 % übernehmen. Darin sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bereits enthalten. Alternativ kann die Besteuerung auch individuell über die Steuerklasse der Mitarbeitenden erfolgen.
Neben der Lohnsteuer kommen weitere Abzüge hinzu, etwa zur Sozialversicherung. Diese zählen zwar nicht zur Steuer, erhöhen aber Deine Verantwortung als Arbeitgeber. Für Deine eigene Steuerlast ist wichtig zu wissen: Die gezahlten Arbeitgeberanteile und Lohnnebenkosten gelten als Betriebsausgaben und mindern Deinen Gewinn.
Gibt es weitere Steuern für Selbstständige?
Neben Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer können für Selbstständige weitere Steuern relevant werden. Ob sie tatsächlich anfallen, hängt von Deiner persönlichen Situation und Deinen zusätzlichen Einkünften ab.
- die Kirchensteuer. Sie fällt an, wenn Du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist, die Kirchensteuer erhebt. Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer berechnet und beträgt 8 % oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer, abhängig vom Bundesland. Sie wird automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt. Bei einem Kirchenaustritt entfällt sie ab dem entsprechenden Zeitpunkt.
- der Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt seit der Reform jedoch nur noch bei höherer Steuerlast an. Liegt Deine festgesetzte Einkommensteuer unterhalb der geltenden Freigrenzen, wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. Erst darüber wird er anteilig fällig.
- Kapitalertragsteuer spielt eine Rolle, wenn Du Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielst, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Sie beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In vielen Fällen behält die Bank diese Steuer direkt ein. Erzielt Du selbst Kapitalerträge oder nutzt Du private Freibeträge nicht vollständig, kann eine Anrechnung über die Steuererklärung relevant sein.
Welche Betriebsausgaben kann ich bei den Steuern als Selbstständige:r absetzen?
Als Selbstständige:r kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Diese Kosten nennt man Betriebsausgaben. Sie mindern Deinen Gewinn und damit direkt Deine Steuerlast. Entscheidend ist, dass ein klarer Zusammenhang mit Deiner selbstständigen Tätigkeit besteht.
Zu den Betriebsausgaben zählen alle laufenden Ausgaben, die für Deine Arbeit notwendig sind:
- Büroräume,
- Arbeitsmittel wie Laptop oder Software, Telefon und Internet, Fachliteratur,
- Marketingkosten
- Fahrtkosten zu Kund:innen.
- Auch Fortbildungen, die inhaltlich zu Deiner Tätigkeit passen, lassen sich in der Regel absetzen.
Davon zu unterscheiden sind Sonderausgaben. Sie betreffen den privaten Bereich, wirken sich aber trotzdem auf Deine Einkommensteuer aus:
- Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen.
Sonderausgaben gehören nicht in die Gewinnermittlung, sondern in die Einkommensteuererklärung.
Damit Ausgaben anerkannt werden, musst Du sie korrekt nachweisen. Rechnungen sollten vollständig sein und auf Deinen Namen oder Dein Unternehmen ausgestellt werden. In der Steuererklärung werden Betriebsausgaben über die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz berücksichtigt, Sonderausgaben separat erklärt.
Was sind die steuerlichen Unterschiede zwischen Selbstständigen und juristischen Personen?
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nachdem, ob Du selbstständig als Einzelperson arbeitest oder eine Gesellschaft gründest. Entscheidend ist, ob der Gewinn Dir persönlich zugerechnet wird oder ob das Unternehmen als eigene rechtliche Einheit steuerpflichtig ist.
Als selbstständig tätige Einzelperson oder in einer Personengesellschaft wird der Gewinn grundsätzlich Dir beziehungsweise den Gesellschafter:innen zugerechnet und über die Einkommensteuer besteuert. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder UG ist hingegen das Unternehmen selbst steuerpflichtig. Gewinne werden zunächst auf Unternehmensebene besteuert und erst bei einer Ausschüttung zusätzlich auf privater Ebene erfasst.
Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählen zum Beispiel GbR, OHG oder KG. Steuerlich werden sie ähnlich behandelt wie Einzelunternehmen.
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Steuerart |
Gilt? |
Erklärung |
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Zu versteuernde Einkünfte aus |
Ja |
gewerblicher Tätigkeit oder selbstständiger Arbeit |
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Einkommensteuer |
Ja |
Besteuerung erfolgt bei den Gesellschafter:innen |
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Gewerbesteuer |
Ja |
Freibetrag von 24.500 € gilt |
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Umsatzsteuer |
Ja oder nein |
abhängig von Leistung und Status |
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Weitere mögliche Steuern |
Möglich |
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer |
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind eigenständige Steuersubjekte. Typische Formen sind GmbH und UG.
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Steuerart |
Gilt? |
Erklärung |
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Zu versteuernde Einkünfte aus |
Ja |
Einkünfte der Gesellschaft |
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Einkommensteuer |
Nein |
nicht auf Gesellschaftsebene |
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Körperschaftsteuer |
Ja |
15 % auf den Gewinn der Gesellschaft, zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) |
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Gewerbesteuer |
Ja |
kein Freibetrag |
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Umsatzsteuer |
Ja oder nein |
abhängig von Leistung und Status |
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Weitere mögliche Steuern |
Möglich |
Lohnsteuer bei Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen, Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen |
Für Deine Entscheidung bedeutet das: Selbstständigkeit ist steuerlich einfacher aufgebaut, während Gesellschaften mehr Struktur, aber auch zusätzliche Steuerstufen mit sich bringen. Welche Form besser passt, hängt von Haftung, Wachstum und der geplanten Gewinnverwendung ab.
FAQ
Wie hoch sind die Steuern für Selbstständige?
Wie hoch Deine Steuerlast ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie hängt vor allem von Deinem Gewinn, Deiner persönlichen Situation und der Art Deiner Tätigkeit ab. Relevant sind in der Regel Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Je höher Dein Gewinn, desto höher fällt auch die steuerliche Belastung aus, da die Einkommensteuer progressiv steigt.
Muss ich als Selbstständige:r auf jeden Gewinn Steuern zahlen?
Nicht jeder Euro Gewinn wird sofort mit Einkommensteuer belastet. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Je nach Tätigkeit können aber trotzdem Gewerbesteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlungen anfallen.
Welche Steuern muss ich bei nebenberuflicher Selbstständigkeit zahlen?
Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gelten grundsätzlich die gleichen Steuerarten. Du zahlst Einkommensteuer auf Deinen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Umsatzsteuer kann ebenfalls anfallen, sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt. Entscheidend ist nicht der zeitliche Umfang, sondern der erzielte Gewinn.
Zahlen Selbstständige Körperschaftsteuer?
Als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in zahlst Du keine Körperschaftsteuer. Diese Steuer betrifft nur Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Arbeitest Du selbstständig ohne eigene juristische Person, wird Dein Gewinn über die Einkommensteuer besteuert.