Gewerbesteuer berechnen: So kalkulierst Du Deine Steuerlast richtig

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Die Gewerbesteuer zu berechnen, gehört zu den wichtigsten Schritten bei der steuerlichen Planung in Deutschland. Wer frühzeitig weiß, wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, kann die finanzielle Belastung besser berechnen und gezielt optimieren.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Abgabe, die zusätzlich zur Einkommensteuer auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben wird. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden.

Wenn Du gewerblich tätig bist, also ein Unternehmen betreibst, musst Du in den meisten Fällen Gewerbesteuer zahlen. Dabei kommt es nicht nur auf den Gewinn an, sondern auch auf den Unternehmensstandort: Jede Kommune legt einen sogenannten Hebesatz fest, der großen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer hat.

Im Unterschied zur Einkommensteuer gelten bei der Gewerbesteuer eigene Regeln, beispielsweise hinsichtlich Hinzurechnungen und Kürzungen. Das macht die Berechnung zwar komplex, aber auch planbar. Wer gut vorbereitet ist, kann gezielt Steuern sparen.

Die Abkürzung für die Gewerbesteuer lautet „GewSt“ – diese wird beispielsweise in Steuerbescheiden oder Bilanzen verwendet.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich gilt: Alle Unternehmen mit einer gewerblichen Tätigkeit sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Für sie gilt kein Freibetrag. Auch Personengesellschaften wie OHG und KG sowie Einzelunternehmer:innen sind betroffen, profitieren aber von einem Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 €.

Nicht zur Zahlung verpflichtet sind hingegen Freiberufler:innen. Wer zum Beispiel als Ärzt:in, Rechtsanwält:in oder Grafiker:in arbeitet und keinen Gewerbebetrieb anmeldet, zahlt keine Gewerbesteuer – selbst bei hohen Gewinnen.

Wichtig: Eine Gewerbeanmeldung bedeutet nicht automatisch eine Gewerbesteuerpflicht, obwohl die beiden in der Praxis oft Hand in Hand gehen. Auch Mischformen, beispielsweise aus Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit, müssen separat betrachtet werden.

Kurz gesagt: Wer ein Unternehmen gründet, sollte frühzeitig klären, ab wann die Gewerbesteuer fällig wird – denn das hängt von der Rechtsform und Art der Tätigkeit ab.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von zwei Faktoren ab: der Gewerbesteuermesszahl und dem Hebesatz für die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuermesszahl ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt für alle Unternehmen 3,5 % des Gewerbeertrags. Darauf wird der kommunale Hebesatz angewendet – dieser variiert je nach Standort erheblich. In ländlichen Regionen liegt er oft bei rund 300 %, während er in Großstädten wie München oder Frankfurt bis zu 490 % erreichen kann.

Hast Du Betriebsstätten in mehreren Gemeinden? Dann wird die Gewerbesteuer anteilig nach dem Verhältnis der dort beschäftigten Mitarbeitenden aufgeteilt. Diese Regelung nennt sich „Zerlegung“.

Gewerbesteuer berechnen: Formel

Die Formel lautet:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag × 3,5 %) × Hebesatz in %.

Beispiel: Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € und einem Hebesatz von 400 % ergibt sich:

(100.000 € × 3,5 %) × 400 %= 14.000 € Gewerbesteuer

Der Hebesatz macht also einen großen Unterschied. Deshalb lohnt es sich, den Unternehmensstandort gezielt zu wählen – besonders bei wachstumsstarken Betrieben.

Gewerbesteuer berechnen: Schritte

Die Gewerbesteuer zu berechnen, klingt kompliziert – ist aber mit dem richtigen Schema gut machbar. Wichtig ist, dass Du die richtigen Werte kennst und die einzelnen Schritte beachtest.

Schritt 1: Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. Die Grundlage für die Berechnung ist Dein zu versteuernder Gewinn, also der Jahresgewinn laut Einkommensteuerbescheid oder Handelsbilanz.

Schritt 2: Hinzurechnungen und Kürzungen. Hier wird der Gewinn angepasst. Einige Ausgaben werden dafür hinzugerechnet, beispielsweise:

Diese Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer erhöhen den maßgeblichen Gewinn.

Auf der anderen Seite werden auch Kürzungen vorgenommen, beispielsweise:

Schritt 3: Freibetrag berücksichtigen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 €. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Anspruch darauf.

Schritt 4: Steuermessbetrag berechnen. Nun wird der maßgebliche Gewerbeertrag mit der bundeseinheitlichen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 % multipliziert.

Beispiel: 75.000 € × 3,5 % = 2.625 €

Schritt 5: Hebesatz der Gemeinde anwenden. Jetzt kommt der individuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer zum Einsatz. Bei einem Hebesatz von 400 % lautet die Rechnung dann:

2.625 € × 400 % = 10.500 € Gewerbesteuer

Es gibt auch viele Gewerbesteuer-Rechner online, mit denen Du schnell und einfach die voraussichtliche Steuerlast berechnen kannst – beispielsweise bei der IHK oder auf Steuerberatungsseiten.

Beispiele für die Berechnung der Gewerbesteuer

Ein Rechenbeispiel sagt oft mehr als jede Formel. Hier zeigen wir Dir, wie Du die Gewerbesteuer berechnen kannst – einmal für ein Einzelunternehmen mit Freibetrag und einmal für eine GmbH ohne Freibetrag.

Beispiel 1. Einzelunternehmer:in:

Gewerbesteuer: 892,50 € × 400 % = 3.570 €

Beispiel 2. GmbH:

Gewerbesteuer: 3.675 € × 400 % = 14.700 €

Diese Beispiele zeigen deutlich: Die Höhe der Gewerbesteuer hängt nicht nur vom Gewinn ab, sondern auch von der Unternehmensform, den Hinzurechnungen und dem Standort.

Gewerbesteuerrückstellung: Was heißt das eigentlich?

Schon bevor die Gewerbesteuer fällig wird, solltest Du sie im Jahresabschluss berücksichtigen. Das nennt man Gewerbesteuerrückstellung.

Diese Rückstellung funktioniert wie ein finanzielles Polster: Sie zeigt an, wie viel Gewerbesteuer Du voraussichtlich zahlen musst. Der Betrag wird auf Grundlage des zu erwartenden Gewerbeertrags im laufenden Jahr geschätzt.

In der Bilanz wird die Rückstellung als Verbindlichkeit auf der Passivseite unter dem Posten „Steuerrückstellungen“ ausgewiesen. Sie mindert den Jahresgewinn und sorgt dafür, dass Deine finanzielle Lage realistischer dargestellt wird.

Sobald Du den Steuerbescheid erhältst, wird die Rückstellung entsprechend angepasst. Ist der ursprünglich geschätzte Betrag zu hoch, erhältst Du eine Rückzahlung. Fällt er zu niedrig aus, musst Du die Differenz nachzahlen.

Kapitalgesellschaften sind zur Bildung einer Rückstellung verpflichtet. Für Einzelunternehmen ist sie freiwillig, für die finanzielle Planung aber sinnvoll.

Mit der Gewerbesteuerrückstellung erhältst Du rechtzeitig einen Überblick über Deine Steuerlast und hast sie stets im Griff. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Wenn Du Einzelunternehmer:in bist oder zu einer Personengesellschaft gehörst, kannst Du Dir einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.

Das bedeutet, dass Du einen Teil der gezahlten Steuer zurückbekommst. Dies geschieht in Form einer Gutschrift in Deiner Einkommensteuererklärung und führt somit zu einer steuerlichen Entlastung.

Die Faustregel lautet: Du kannst das 4-Fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen lassen, höchstens aber den Betrag der gezahlten Gewerbesteuer.

Ein Beispiel: Steuermessbetrag = 1000 € → Anrechenbarer Betrag = max. 4000 €.

Durch die Anrechnung wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Du zahlst also nicht doppelt Steuer für denselben Gewinn. Für GmbH und UG gilt diese Regel jedoch nicht, denn sie zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer.

Übrigens: Anders als bei der Einkommensteuer ist ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nicht möglich. Du kannst Verluste also nicht mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen. Möglich ist aber ein Verlustvortrag: Verluste eines Jahres kannst Du in die Folgejahre übertragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. So lässt sich Deine Gewerbesteuerlast langfristig senken. Dies ist besonders in der Gründungsphase ein wertvolles Instrument zur steuerlichen Optimierung.

Fristen und Abgabe der Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung musst Du jährlich beim Finanzamt einreichen – in der Regel elektronisch über ELSTER.

Die Abgabefrist endet normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. Wenn Du eine:n Steuerberater:in beauftragst, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Nach Prüfung durch das Finanzamt erhältst Du einen Gewerbesteuermessbescheid. Er bildet die Grundlage für die Zahlungsaufforderung und die Vorauszahlungen für das nächste Jahr.

Die Zahlungstermine für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 17. November

Verpasst Du die Fristen, können Säumniszuschläge anfallen. Halte die Termine also im Blick – oder nutze ein digitales Steuer-Tool, das Dich daran erinnert.