Handy von der Steuer absetzen: So nutzt Du Pauschale und Abschreibung
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Dein Handy kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du es beruflich nutzt. Hier erfährst Du, welche Regeln 2026 gelten und wie Du die Kosten korrekt ansetzt.
Welche Voraussetzungen gelten, wenn Du Dein Handy von der Steuer absetzt?
Damit Du Dein Handy steuerlich absetzen kannst, muss es beruflich genutzt werden. Entscheidend ist nicht, ob es Dein einziges Gerät ist, sondern wie stark Du es für Deine selbstständige Tätigkeit einsetzt. Je höher der berufliche Anteil, desto größer Dein steuerlicher Vorteil.
Wann kannst Du Dein Handy von der Steuer absetzen?
Ein Smartphone gilt als absetzbar, wenn Du es für geschäftliche Zwecke nutzt. Dazu gehören unter anderem:
- Telefonate mit Kund:innen
- berufliche E-Mails
- Nutzung von Buchhaltungs- oder Banking Apps
- Terminverwaltung
- Kommunikation mit Geschäftspartner:innen
Sobald eine private Mitnutzung vorliegt, musst Du den beruflichen Anteil realistisch aufteilen. Eine vollständige Absetzung akzeptiert das Finanzamt nur, wenn das Gerät ausschließlich betrieblich verwendet wird. Bei gemischter Nutzung setzt Du nur den beruflichen Anteil an.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt, wenn Du Dein Handy von der Steuer absetzt?
Wenn Du Dein Handy steuerlich geltend machen möchtest, brauchst Du im Zweifel eine nachvollziehbare Dokumentation.
Dazu zählen:
- Telefonabrechnungen
- Einzelverbindungsnachweise
- ein Nutzungstagebuch über einen repräsentativen Zeitraum
In den meisten Fällen genügt eine Dokumentation über drei Monate. Rechnungen und Vertragsunterlagen solltest Du mindestens zehn Jahre aufbewahren, wenn sie betrieblich relevant sind.
Welche gesetzlichen Regeln gelten, wenn man das Handy von der Steuer absetzt?
Für Selbstständige und Freiberufler:innen gelten insbesondere:
- § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz für Betriebsausgaben
- § 9 Einkommensteuergesetz für Werbungskosten
- § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ein Smartphone zählt zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern, wenn der Nettokaufpreis die aktuelle GWG-Grenze nicht überschreitet. Liegt der Preis darüber, erfolgt die Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Solltest Du Dein Handy von der Steuer mit Pauschale oder Einzelnachweis absetzen?
Wann lohnt sich die 20-Prozent-Pauschale, wenn Du Dein Handy von der Steuer absetzt?
Die Pauschale eignet sich, wenn Du Dein Handy nur gelegentlich beruflich nutzt oder Dir den Dokumentationsaufwand sparen willst. Du setzt 20 % Deiner monatlichen Telefon- und Internetkosten ab, maximal 20 € pro Monat.
Sie passt besonders gut, wenn
- Dein beruflicher Anteil eher niedrig ist
- Du keine Einzelverbindungsnachweise oder ein Nutzungstagebuch führen möchtest
- Du eine einfache Lösung für Deine Steuererklärung suchst
Wichtig: Die Pauschale gilt für laufende Verbindungs- und Grundkosten. Anschaffungskosten für das Smartphone deckt sie in der Regel nicht ab.
Wie setzt Du Dein Handy mit tatsächlichem Nutzungsanteil von der Steuer ab?
Bei hohem beruflichem Anteil lohnt sich der Einzelnachweis. Du ermittelst den tatsächlichen Nutzungsanteil und setzt diesen an. Das kann mehr bringen als die Pauschale, da kein Monatsdeckel gilt.
So gehst Du vor:
- Du dokumentierst die berufliche Nutzung über einen repräsentativen Zeitraum, meist reichen drei Monate
- Du ermittelst daraus einen realistischen Prozentsatz, zum Beispiel 70 % beruflich
- Du wendest diesen Anteil auf laufende Kosten sowie auf Anschaffung oder Reparaturen an
Vergleich Pauschale vs. Einzelnachweis
|
Kriterium |
Pauschale |
Einzelnachweis |
|
Nachweis erforderlich |
Nein |
Ja |
|
Aufwand |
gering |
höher |
|
Steuerersparnis |
begrenzt |
individuell höher |
Wie kannst Du Anschaffung und laufende Kosten für Dein Smartphone von der Steuer absetzen?
Gilt für Dein Handy die GWG-Grenze oder musst Du abschreiben?
Wenn Du ein Smartphone kaufst und die Anschaffungskosten für das Handy von der Steuer absetzen möchtest, kommt es auf den Nettopreis an.
- GWG bis 800 € netto: sofort absetzbar
- Über 800 € netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer
- Bei gemischter Nutzung nur anteilig entsprechend dem beruflichen Anteil
Liegt der Nettokaufpreis bei maximal 800 €, gilt das Smartphone als geringwertiges Wirtschaftsgut und Du kannst den beruflichen Anteil sofort als Betriebsausgabe ansetzen. Übersteigt der Preis diese Grenze, schreibst Du die Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr ab, jeweils anteilig nach beruflicher Nutzung.
Wann kannst Du beim Handy die Vorsteuer abziehen?
Bist Du umsatzsteuerpflichtig, kannst Du zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
- Vorsteuerabzug nur für regelbesteuerte Unternehmer:innen
- Abzug nur in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils
- Rechnung muss ordnungsgemäß ausgestellt sein
Als Kleinunternehmer:in bist Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt. In diesem Fall setzt Du die Bruttokosten als Betriebsausgabe an – für Kleinunternehmer gelten hier besondere steuerliche Regeln.
Welche laufenden Kosten kannst Du beim Handy von der Steuer absetzen?
Neben dem Kaufpreis kannst Du auch laufende Kosten anteilig steuerlich berücksichtigen.
Dazu gehören:
- Tarif- und Grundgebühren
- Internet- und Datennutzung
- Reparaturen
- Zubehör wie Hüllen oder Ladegeräte
- Zweitkarte oder eSIM für geschäftliche Nutzung
Auch hier gilt: Bei gemischter Nutzung setzt Du nur den beruflichen Anteil an.
Beispiele zur steuerlichen Behandlung
|
Kaufpreis |
Beruflicher Anteil |
Steuerliche Behandlung |
|
700 € |
60 % |
Sofortabzug anteilig |
|
1.200 € |
50 % |
AfA anteilig |
Im ersten Beispiel liegt der Nettokaufpreis unter 800 €. Du kannst 60 % sofort als Betriebsausgabe ansetzen.
Im zweiten Beispiel übersteigt der Preis die GWG-Grenze. Deshalb schreibst Du 50 % über die Nutzungsdauer ab.
Wo trägst Du Dein Handy in der Steuererklärung ein und welche Fehler solltest Du vermeiden?
Wo Du Dein Handy einträgst, hängt davon ab, ob die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gelten.
Handy von der Steuer absetzen: Wo trägst Du es in der EÜR ein?
Wenn Du Dein Handy als Selbstständige:r von der Steuer absetzen willst, trägst Du die Kosten in der Einnahmenüberschussrechnung ein.
Du findest sie unter:
- Betriebsausgaben
- Telekommunikationskosten
Hier setzt Du entweder den pauschalen Betrag oder den ermittelten beruflichen Anteil an. Wichtig ist, dass Deine Angaben mit Deinen Nachweisen übereinstimmen.
Handy von der Steuer absetzen: Wo gibst Du es in der Anlage N an?
Als Arbeitnehmer:in gibst Du die Kosten in der Anlage N Deiner Einkommensteuererklärung an.
Sie gehören in den Bereich:
- Werbungskosten
- Weitere Werbungskosten
Auch hier gilt: Bei gemischter Nutzung kannst Du nur den beruflichen Anteil ansetzen.
Typische Fehler, wenn du dein Handy steuerlich absetzen willst
- 100 % Abzug ohne nachvollziehbaren Nachweis
- Falsche Anwendung der GWG-Grenze
- Gleichzeitige Nutzung von Pauschale und Einzelnachweis
- Fehlende Dokumentation bei gemischter Nutzung
Achte darauf, Dich für eine Methode zu entscheiden und Deinen beruflichen Anteil realistisch zu dokumentieren. So vermeidest Du Rückfragen vom Finanzamt.
Praxisbeispiele: So setzt Du Dein Handy von der Steuer ab
Einzelunternehmer:in mit 70 % beruflicher Nutzung
Du kaufst ein Smartphone für 900 € netto und nutzt es zu 70 % beruflich.
Da der Preis über der GWG-Grenze liegt, schreibst Du 70 % der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer ab. Laufende Kosten setzt Du ebenfalls zu 70 % an.
GmbH mit vollständig betrieblich genutztem Diensthandy
Die GmbH stellt einer Mitarbeiterin ein Diensthandy zur Verfügung, das ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Die GmbH kann Anschaffung und laufende Kosten vollständig als Betriebsausgabe ansetzen. Ist die GmbH umsatzsteuerpflichtig, kann sie zusätzlich die Vorsteuer geltend machen.
Kleinunternehmer:in ohne Vorsteuerabzug
Du bist Kleinunternehmer:in und kaufst ein Smartphone für 700 € brutto. Der berufliche Nutzungsanteil beträgt 60 %.
Da Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, setzt Du die Bruttokosten an. Für die GWG-Grenze ist jedoch der Nettopreis maßgeblich. Liegt dieser unter 800 €, kannst Du 60 % im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe berücksichtigen.
FAQ
Kann ich ein Tablet steuerlich absetzen?
Ja. Ein Tablet gilt wie ein Smartphone als Arbeitsmittel, wenn Du es beruflich nutzt. Bei gemischter Nutzung setzt Du nur den beruflichen Anteil an. Anschaffungskosten behandelst Du je nach Preis als GWG oder über die Abschreibung.
Kann ich die Kosten für WLAN oder WiFi steuerlich absetzen?
Ja, wenn Du den Anschluss auch beruflich nutzt. Bei gemischter Nutzung setzt Du nur den beruflichen Anteil an.
Wie kann ich die berufliche Nutzung meines Handys dokumentieren?
Am einfachsten führst Du über einen repräsentativen Zeitraum, meist drei Monate, ein Nutzungstagebuch. Ergänzend helfen Einzelverbindungsnachweise oder detaillierte Rechnungen. Den ermittelten Prozentsatz überträgst Du anschließend auf das gesamte Jahr.
Welche typischen Fehler sollte ich vermeiden, wenn ich ein Handy steuerlich absetze?
Vermeide einen 100 % Abzug ohne Nachweis bei gemischter Nutzung. Wende die GWG-Grenze korrekt an und kombiniere nicht gleichzeitig Pauschale und Einzelnachweis.
Gilt die steuerliche Absetzung auch für Diensthandys meiner Mitarbeiter?
Ja. Stellt Dein Unternehmen ein betrieblich genutztes Diensthandy zur Verfügung, kannst Du die Kosten vollständig als Betriebsausgabe ansetzen. Voraussetzung ist, dass die Nutzung klar dem Unternehmen zugeordnet ist.
Kann ich Zubehör wie Ladegeräte oder Hüllen ebenfalls absetzen?
Ja. Zubehör zählt zu den betrieblich veranlassten Nebenkosten.