AfA – Abschreibungen verstehen und anwenden

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Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentraler Begriff in der Buchhaltung. In diesem Artikel erfährst Du, was sich hinter der Abkürzung verbirgt, wie Du Abschreibungen richtig berechnest, welche Rolle die AfA-Tabelle spielt und wie Du die AfA korrekt in Deiner Steuererklärung und Buchhaltung aufführst.

Was ist die AfA?

Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist ein zentrales Instrument, mit dem Unternehmen und Selbstständige die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend machen können. Ob Maschinen, Büroausstattung oder Firmenfahrzeuge – durch planmäßige Abschreibungen gemäß § 7 EStG lässt sich der steuerpflichtige Gewinn Jahr für Jahr senken. AfA reduziert somit nicht nur die Steuerlast, sondern schaffen auch Planungssicherheit bei Investitionen.

Abschreibung (AfA): So funktioniert die Abschreibung

In der Buchhaltung unterscheidet man zwischen der physischen Abnutzung eines Wirtschaftsguts, beispielsweise durch tägliche Nutzung, und der planmäßigen Wertminderung, die sich bilanziell über die Jahre in Form der Abschreibung widerspiegelt.

Die Abschreibung beginnt mit dem Monat der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts. Ihre Dauer richtet sich nach der sogenannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums entnommen werden kann.

Lineare AfA vs. degressive AfA – was ist erlaubt?

Bei der linearen AfA wird jedes Jahr ein gleich hoher Betrag vom Anschaffungswert abgeschrieben. Diese Methode ist eine steuerrechtliche Standardregelung.

Die degressive AfA hingegen erlaubt in den ersten Jahren eine höhere Abschreibung, da ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert berechnet wird. Sie ist nur für bestimmte Zeiträume für bewegliche Wirtschaftsgüter zugelassen.

Beispiele für Abschreibungsfälle

Typische Abschreibungsfälle zeigen, wie unterschiedlich AfA-Beträge je nach Wirtschaftsgut und Nutzungsdauer ausfallen.

Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die jährlichen Abschreibungsbeträge je nach Wirtschaftsgut und Nutzungsdauer ausfallen können. Grundlage für die Werte bildet jeweils die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.

AfA berechnen: So gehst Du professionell vor

Die Berechnung der AfA erfolgt in der Regel anhand einer einfachen Formel:

Anschaffungskosten betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = jährlicher Abschreibungsbetrag

Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 5 Jahre:

10.000 € 5 = 2000 € pro Jahr → Das Unternehmen kann jährlich 2000 € abschreiben.

Diese Formel bietet eine verlässliche Grundlage für die AfA-Berechnung. Bei komplexeren Fällen helfen digitale AfA-Rechner, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.

Häufige Fehler bei der AfA-Berechnung entstehen durch die falsche Zuordnung von Wirtschaftsgütern, fehlerhafte Ermittlung der Anschaffungskosten oder die Missachtung der AfA-Tabelle. Auch ein falscher Startzeitpunkt der Abschreibung – etwa bei verspäteter Aktivierung – kann zu Beanstandungen durch das Finanzamt führen. Eine sorgfältige Prüfung aller Angaben ist deshalb unerlässlich.

AfA-Tabelle: Orientierung für die Nutzungsdauer

Die AfA-Tabelle ist ein offizielles Hilfsmittel des Bundesfinanzministeriums. Sie zeigt je nach Branche und Wirtschaftsgut die üblichen Nutzungsdauern. So dauert beispielsweise die Abschreibung für einen LKW in der Regel 9 Jahre, während sie für einen Bürostuhl 13 Jahre beträgt.

Die AfA-Abschreibungstabelle sorgt für einheitliche und rechtssichere Angaben. Typische Einträge umfassen Büroeinrichtung, Fahrzeuge, Software oder Maschinen.

AfA in der Buchhaltung korrekt verbuchen

In der AfA-Buchhaltung wird der jährliche Abschreibungsbetrag als Aufwand gebucht. Im Jahresabschluss erscheinen diese als Betriebsausgaben. Wichtig: Der Restbuchwert muss über die Jahre hinweg mitgeführt werden.

Im Steuerbescheid sollte die AfA-Prüfung nicht fehlen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.

AfA für Gebäude und AfA für Immobilien: Besonderheiten bei Immobilien

Die AfA für Gebäude betrifft Betriebsgebäude. Hier gilt in der Regel eine lineare Abschreibung von 3 % pro Jahr. Die AfA für Immobilien unterscheidet hingegen zwischen privater und betrieblicher Nutzung:

Der Ansatz erfolgt ebenfalls gemäß § 7 EStG. Wichtig ist die genaue Nutzungsart, da davon die Abschreibung abhängt.

Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Gezielt gewählte Abschreibungsarten verbessern die Liquidität und senken in investitionsreichen Jahren spürbar die Steuerlast. Die Kombination aus linearer, degressiver und Sonderabschreibung schafft zudem strategischen Spielraum.

Wann ist die degressive AfA erlaubt?

Die degressive AfA ist zeitlich befristet und nur für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Gewinneinkunftsarten erlaubt. Hierbei wird ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert abgeschrieben, was anfangs zu höheren Beträgen führt.

Hier ein Überblick über Zeiträume und maximale Abschreibungssätze:

ZeitraumHöchstsatz (%)Anmerkung

01.01.2020 – 31.12.2022

25

Wiedereinführung im Zuge der Corona-Konjunkturmaßnahmen

01.04.2024 – 31.12.2024

20

zeitlich begrenzte Förderung

Ab 2025 (geplant)

30

laut Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 für 2025–2027 geplant

Degressive vs. lineare AfA: Unterschiede und Vorteile

Bei der linearen AfA wird der Anschaffungswert gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Diese Methode ist Standard und bietet Planungssicherheit. Ein Büroregal für 1.300 € netto mit 13 Jahren Nutzungsdauer ergäbe beispielsweise jährlich eine AfA in Höhe von 100 €.

Wird das Regal nicht zu Jahresbeginn, sondern beispielsweise im Juli angeschafft, erfolgt die Abschreibung im ersten Jahr anteilig: 6 12 von 100 = 50 €

Die degressive AfA ermöglicht anfangs höhere Abschreibungen, da sie vom Restbuchwert berechnet wird. Sie ist ideal für Investitionen wie Technik, die schnell an Wert verlieren. Hier ein Beispiel einer Maschine im Wert von 15.000 € mit einer degressiven Abschreibung von 20 % über 5 Jahre Nutzungsdauer.

Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG

Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im Anschaffungsjahr vornehmen. Dies gilt für neue, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung ist im § 7g EStG verankert und dient der Investitionsförderung.

Förderung von Investitionen durch gezielte AfA-Nutzung

Durch die Kombination von linearer oder degressiver AfA mit Sonderabschreibungen lässt sich die Steuerlast besonders in Investitionsjahren effektiv senken. Dies verbessert die Liquidität und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Tipp: Ein Steuerberater ist nicht Pflicht, hilft aber, AfA-Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden – besonders bei komplexen Fällen.