GWG-Grenzen 2025: Abschreibung, Buchhaltung und Steuertipps im Überblick
Die GWG-Grenzen 2025 bestimmen, wie Du kleinere Investitionen steuerlich absetzen kannst. Hier erfährst Du, welche Grenzen gelten, wie Du optimal abschreibst und worauf Selbständige und Unternehmer:innen achten sollten.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind kleine Investitionen mit großem Potenzial – vor allem für Selbständige, Unternehmer:innen und Freiberufler:innen. Laut § 6 Abs. 2 EStG zählen dazu alle beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Gegenstände, die dauerhaft betrieblich genutzt werden. Sie gehören zum sogenannten Anlagevermögen.
Einfach gesagt: Wenn Du etwas kaufst, das Du regelmäßig im Betrieb brauchst – zum Beispiel einen Laptop, ein Smartphone oder einen Bürostuhl – und das netto nicht mehr als 800 € kostet, gilt es als GWG und kann sofort abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 800,01 € und 1.000 € können zwar nicht sofort abgeschrieben werden, fallen aber unter die Regelung zur Poolabschreibung gemäß § 6 Abs. 2a EStG.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Statt über mehrere Jahre abzuschreiben, kannst Du viele dieser Anschaffungen sofort steuerlich geltend machen. Das spart Zeit, Geld und Buchhaltungsaufwand – insbesondere bei kleinen Budgets oder für Unternehmer:innen mit einfacher Buchführung. Diese Regelung ist besonders geeignet für alle, die ihre Steuerlast effizient gestalten möchten, ohne sich in komplexen Abschreibungsmodellen zu verlieren.
Die GWG-Grenzen 2025 im Überblick
Die GWG-Grenzen 2025 bleiben trotz Debatten rund um das Wachstumschancengesetz unverändert. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2018. Auch 2025 gelten damit weiterhin die bekannten Schwellenwerte. Eine Anpassung an die Inflation oder an steigende Anschaffungskosten wurde nicht beschlossen.
Ob Du ein Wirtschaftsgut sofort abschreiben kannst, hängt vom Nettopreis ab – also vom Betrag ohne Umsatzsteuer, sofern Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Die folgende Übersicht zeigt, welche Abschreibungsmöglichkeiten es je nach Preis gibt:
Nettopreis des Wirtschaftsguts | Abschreibungsmöglichkeit |
---|---|
bis 250 € |
Sofortabschreibung ohne Verzeichnis |
250,01 € bis 800 € |
Wahlrecht: Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung |
800,01 € bis 1000 € |
Poolabschreibung oder lineare Abschreibung über betriebsübliche Nutzungsdauer |
über 1000 € |
Lineare Abschreibung nach AfA-Tabelle |
Netto oder Brutto? – Abhängig vom Vorsteuerabzug
Wichtig: Diese Grenzen beziehen sich grundsätzlich auf den Nettopreis. Wenn Du jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist – etwa als Unternehmer:in im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – musst Du den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage heranziehen.
Das gilt auch bei Einfuhren oder Käufen im Inland: In solchen Fällen ist für Kleinunternehmer:innen der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer ausschlaggebend. Ob Du also eine Sofortabschreibung oder Poolabschreibung nutzen kannst, hängt unmittelbar von Deiner umsatzsteuerlichen Stellung ab – und der Bruttopreis kann dabei über oder unter der GWG-Grenze liegen.
So nutzt Du die GWG-Grenze 2025 zur Abschreibung
Je nach Höhe der Anschaffungskosten kannst Du geringwertige Wirtschaftsgüter unterschiedlich abschreiben. Die beiden gängigen Möglichkeiten sind die Sofortabschreibung und Poolabschreibung. Beide Varianten sind in § 6 EStG geregelt und haben jeweils klare Vor- und Nachteile.
Sofortabschreibung
Die Sofortabschreibung ist die einfachste Methode: Du kannst das Wirtschaftsgut sofort im Jahr der Anschaffung komplett absetzen – vorausgesetzt, die Nettokosten liegen bei maximal 800 €. Das ist vor allem dann praktisch, wenn Du nur wenige Anschaffungen tätigst oder gezielt auf kurzfristige Steuerersparnis setzt.
Für alle Ausgaben über 250 € musst Du ein sogenanntes GWG-Verzeichnis führen. Darin listest Du alle betroffenen Wirtschaftsgüter samt Datum, Preis und Bezeichnung auf. Unterhalb von 250 € brauchst Du das nicht – hier reicht der normale Buchhaltungsbeleg.
Dieses Verfahren ist besonders bei Freiberufler:innen und Selbständigen beliebt, die keine große Buchhaltungsabteilung haben. Es spart Zeit, reduziert den Büroaufwand und sorgt für eine sofortige Entlastung bei der Einkommensteuer.
Poolabschreibung (Sammelposten)
Wenn die Netto-Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1000 € liegen, kannst Du statt der Sofortabschreibung auch die Poolabschreibung nutzen. Dabei fasst Du alle GWG eines Jahres in einem Sammelposten zusammen und schreibst diesen Betrag über fünf Jahre linear mit jeweils 20 % ab – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Das hat Vorteile: Du musst keine Einzelposten erfassen und profitierst von einer konstanten, planbaren Steuerbelastung über mehrere Jahre. Allerdings hat die Methode auch einen Haken: Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betrieb aus – etwa durch Verkauf oder Defekt –, darfst Du es trotzdem nicht sofort komplett abschreiben.
Für Unternehmer:innen mit vielen gleichartigen Investitionen – zum Beispiel im Bereich IT oder Ausstattung – ist diese Methode besonders geeignet.
Wahlrecht zwischen Sofort- und Poolabschreibung
Wenn Du Wirtschaftsgüter im Bereich zwischen 250,01 € und 800 € netto anschaffst, hast Du die Wahl: Sofort abschreiben – oder lieber in einem Sammelposten über fünf Jahre verteilen? Dieses Wahlrecht gilt für alle GWG innerhalb eines Wirtschaftsjahres, allerdings musst Du Dich einheitlich entscheiden. Eine Mischung aus beidem ist nicht erlaubt.
Möchtest Du im laufenden Jahr Steuern sparen? Dann ist die Sofortabschreibung oft die bessere Wahl. Sie lohnt sich besonders, wenn Du nur wenige und relativ günstige Anschaffungen tätigst, etwa einen Bildschirm oder eine neue Bürolampe.
Bei vielen gleichartigen Investitionen – zum Beispiel, wenn Du Dein gesamtes Büro neu ausstattest – kann sich hingegen die Poolabschreibung rechnen. Denn durch die lineare Verteilung über fünf Jahre erreichst Du eine gleichmäßige Steuerwirkung, was die Planung erleichtert und Deine Gewinnzahlen glättet.
Beide Varianten sind steuerlich erlaubt – wichtig ist nur, dass Du sie im selben Jahr einheitlich für alle passenden GWG anwendest.
GWG-Grenzen 2025: Praktische Beispiele
Die Theorie ist klar – aber wie sieht das Ganze in der Praxis aus? Hier findest Du drei typische Fälle, die zeigen, wie die GWG-Grenzen 2025 im Alltag funktionieren. Sie helfen Dir dabei, Deine eigenen Investitionen richtig einzuordnen – und dabei die passenden steuerlichen Vorteile zu nutzen:
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Beispiel 1: Du stattest Dein Homeoffice neu aus und kaufst einen ergonomischen Stuhl für 240 € netto. Weil die Kosten unterhalb der 250 €-Grenze liegen, kannst Du den Betrag sofort abschreiben und musst ihn nicht ins GWG-Verzeichnis aufnehmen. Du kannst ihn einfach buchen und steuerlich direkt geltend machen.
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Beispiel 2: In Deinem Unternehmen wird ein neuer Multifunktionsdrucker angeschafft – Nettopreis: 750 €. Damit befindest Du Dich im Bereich zwischen 250,01 € und 800 €. Du hast jetzt das Wahlrecht: Entweder nutzt Du die Sofortabschreibung, wenn auch mit Eintrag ins GWG-Verzeichnis, oder Du entscheidest Dich für die Poolabschreibung, bei der der Betrag über fünf Jahre verteilt wird.
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Beispiel 3: Du brauchst für Dein Geschäft ein neues Notebook. Der Preis liegt bei 950 € netto – also im Bereich zwischen 800,01 € und 1.000 €. Damit scheidet die Sofortabschreibung aus. Du hast die Wahl zwischen der Poolabschreibung und der linearen Abschreibung über die betriebsübliche Nutzungsdauer, beispielsweise drei Jahre laut AfA-Tabelle für Computer.
GWG-Grenzen 2025: Buchhalterische Umsetzung
Die steuerliche Einordnung ist das Eine – doch auch buchhalterisch müssen geringwertige Wirtschaftsgüter korrekt behandelt werden. Entscheidend ist dabei die richtige Kontierung im SKR 03 oder SKR 04, je nachdem welches Kontenrahmenwerk Du verwendest.
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto, die entweder sofort oder per Poolabschreibung erfasst werden, gelten folgende Buchungskonten:
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Im SKR 03 buchst Du solche GWG auf das Konto 0485.
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Im SKR 04 nutzt Du das Konto 0675.
Wenn Du die Poolabschreibung wählst, brauchst Du zusätzlich ein Abschreibungskonto für den Sammelposten. Auch hier unterscheidet sich die Buchung je nach Kontenrahmen:
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Im SKR 03 lautet das entsprechende Abschreibungskonto 4862.
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Im SKR 04 verwendest Du 6264.
Die Sammelposten werden jeweils jährlich mit 20 % abgeschrieben, unabhängig davon, ob einzelne Güter zwischenzeitlich ausscheiden. Das bedeutet: Auch wenn ein Gerät kaputtgeht oder verkauft wird, bleibt der Posten unverändert bestehen und wird weiter abgeschrieben, bis die fünf Jahre vorbei sind.
Ein sauber geführtes GWG-Verzeichnis ist ebenfalls Pflicht, wenn Du Anschaffungen zwischen 250,01 € und 800 € netto sofort abschreibst. Hier dokumentierst Du alle relevanten Informationen wie Anschaffungsdatum, Bezeichnung, Preis und Nutzungsdauer. Das hilft nicht nur bei Betriebsprüfungen, sondern sorgt auch intern für Ordnung.
GWG-Grenzen 2025: Steuerliche Planung und Tipps
Wer die GWG-Grenzen 2025 kennt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch vorausschauend investieren. Denn mit gezielter Planung lassen sich kleinere Anschaffungen so gestalten, dass sie steuerlich optimal wirken und gleichzeitig den Aufwand in der Buchhaltung gering halten.
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Investitionen gezielt planen: Gerade zum Jahresende lohnt es sich, einen Blick auf den Investitionsbedarf zu werfen. Anschaffungen unterhalb der GWG-Grenzen lassen sich noch im laufenden Jahr abschreiben – entweder sofort oder über den Sammelposten. So kannst Du Deine Steuerlast aktiv beeinflussen. Wer unter der Kleinunternehmerregelung arbeitet, sollte dabei auf die Bruttobeträge achten, da hier kein Vorsteuerabzug möglich ist.
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Dokumentation nicht vergessen: Die steuerliche Vereinfachung funktioniert nur, wenn Du sie ordentlich dokumentierst. Das bedeutet konkret: Ein GWG-Verzeichnis ist Pflicht, sobald Du Artikel mit einem Nettowert von mehr als 250 € sofort abschreibst. Auch bei der Poolabschreibung solltest Du nachvollziehbar erfassen, welche Wirtschaftsgüter enthalten sind – selbst wenn sie gemeinsam gebucht werden.
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Steuerliche Beratung einholen: Manche Fälle sind kniffliger, vor allem wenn Du viele Investitionen tätigst oder als Kapitalgesellschaft buchst. Hol Dir hier am besten professionelle Unterstützung. Ein:e Steuerberater:in kann Dir helfen, die GWG-Grenzen optimal zu nutzen, Deine Steuern zu optimieren und individuelle Gestaltungsspielräume zu erkennen, beispielsweise durch Leasing, Finanzierung oder Sofortabschreibung.
FAQ
Wie wird die GWG-Grenze bei Einfuhr berechnet?
Bei der Einfuhr eines Wirtschaftsguts zählt der Gesamtwert inklusive aller Nebenkosten. Dazu gehören neben dem reinen Kaufpreis auch Transport, Versicherung und Zollgebühren. Diese Summe entscheidet, ob Du unterhalb der GWG-Grenze 2025 liegst und das Wirtschaftsgut sofort abschreiben kannst.
Wie wird die GWG-Grenze mit Zoll berechnet?
Der sogenannte Zollwert setzt sich aus Kaufpreis, Transportkosten und allen Einfuhrabgaben zusammen. Entscheidend für die Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist also die Gesamtsumme dieser Kosten. Wenn Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, musst Du den Bruttobetrag ansetzen – das kann hinsichtlich der Frage, ob der Preis unter der relevanten Grenze liegt, einen großen Unterschied machen.