Steuern im Nebengewerbe: Welche Steuern fallen an?
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Steuern im Nebengewerbe betreffen viele Selbständige, die neben dem Hauptjob Einnahmen erzielen. Hier erfährst Du, welche Steuern anfallen, ab wann Du zahlen musst und wie Du Deine Steuerlast korrekt berechnest.
Steuern im Nebengewerbe: Überblick
Im Nebengewerbe fallen drei Steuerarten an, abhängig von Gewinn, Umsatz und Rechtsform.
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Steuerart |
Woran knüpft sie an? |
Ab wann fällt sie an? |
Was musst Du abgeben? |
Praxis Hinweis |
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Einkommensteuer |
Gewinn aus dem Nebengewerbe plus alle weiteren Einkünfte |
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt |
Einkommensteuererklärung, Anlage EÜR, bei Gewerbe zusätzlich Anlage G |
Das Nebengewerbe erhöht häufig den Steuersatz durch die Progression |
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Gewerbesteuer |
Gewerbeertrag (ermittelt aus dem Gewinn) |
Erst bei mehr als 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr |
Gewerbesteuererklärung |
Der Freibetrag gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften |
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Umsatzsteuer |
Umsätze aus dem Nebengewerbe |
Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift oder die Umsatzgrenzen überschritten werden |
Umsatzsteuererklärung, je nach Fall Voranmeldungen |
Kleinunternehmer:innen sparen Bürokratie, verzichten aber auf Vorsteuerabzug |
Steuern im Nebengewerbe: Was zählt als Nebengewerbe und was bedeutet das steuerlich?
Nebengewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer: Was die Begriffe wirklich bedeuten
Nebengewerbe bedeutet, dass Du eine selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Betriebe ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig. Steuerlich macht das keinen Unterschied.
Kleinunternehmer ist kein Rechtsform- oder Tätigkeitsbegriff, sondern ein umsatzsteuerlicher Status nach § 19 UStG. Er entscheidet nur, ob Du Umsatzsteuer ausweist und Vorsteuer abziehen darfst.
Kurz gesagt: Nebengewerbe beschreibt wann Du arbeitest, Kleingewerbe betrifft das Handelsrecht, und Kleinunternehmer regelt nur die Umsatzsteuer.
Einkommensteuer im Nebengewerbe: Ab wann wird es steuerpflichtig?
Der Gewinn wird mit Deinen übrigen Einkünften, zum Beispiel Deinem Gehalt, zusammengerechnet und als Teil des zu versteuernden Einkommens behandelt.
Einkommensteuer fällt erst dann an, wenn Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 Euro jährlich. Liegt Dein Einkommen darunter, zahlst Du keine Einkommensteuer, auch wenn Du ein Nebengewerbe betreibst.
Beispiel: Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Hauptjob bei 40.000 Euro und Dein Nebengewerbe erzielt 6.000 Euro Gewinn, wird dieser Gewinn mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Gewerbesteuer im Nebengewerbe: Freibetrag 24.500 Euro und Hebesatz
Die Gewerbesteuer betrifft nur gewerbliche Tätigkeiten. Sie fällt im Nebengewerbe erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro pro Jahr an. Dieser Freibetrag gilt ausschließlich für natürliche Personen und Personengesellschaften.
Überschreitest Du diese Grenze, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Maßgeblich ist immer der Gewerbeertrag, nicht der Umsatz. Zusätzlich spielt der Hebesatz der Gemeinde eine zentrale Rolle. Da jede Kommune ihn selbst festlegt, lässt sich die Gewerbesteuer nicht pauschal berechnen.
Umsatzsteuer im Nebengewerbe: Kleinunternehmerregelung 2025 und 2026 richtig anwenden
Bei der Umsatzsteuer zählt nicht der Gewinn, sondern der Umsatz. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung. Du kannst sie anwenden, wenn Dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet der Kleinunternehmerstatus ab diesem Zeitpunkt und Du musst Umsatzsteuer ausweisen.
Typische Fehler entstehen, wenn die Grenzen falsch verstanden werden oder trotz Kleinunternehmerstatus Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen wird. Diese Umsatzsteuer schuldet man trotzdem dem Finanzamt.
Nebengewerbe Steuern berechnen: So rechnest Du Schritt für Schritt
Von Umsatz zu Gewinn: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Berechnung der Steuern im Nebengewerbe beginnt immer beim Gewinn, nicht beim Umsatz. Der Gewinn ergibt sich aus:
Einnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn
Für Nebengewerbe reicht in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet: Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich auf Deinem Konto eingeht oder es verlässt — nicht das Rechnungsdatum. Die Gewinnermittlung übermittelst Du elektronisch über ELSTER mit der Anlage EÜR.
Beispiel: So berechnest Du Deinen Gewinn. Du betreibst ein Nebengewerbe als Grafikdesigner:in.
Einnahmen im Jahr 2026 (Geldeingang auf dem Konto):
- Kundenprojekt A: 6.000 €
- Kundenprojekt B: 4.000 €
- Kleinaufträge: 2.000 €
→ Gesamteinnahmen: 12.000 €
Betriebsausgaben (tatsächlich bezahlt im selben Jahr):
- Laptop (anteilig absetzbar): 1.200 €
- Software-Abos: 600 €
- Internet (anteilig): 300 €
- Marketing (Website + Ads): 900 €
- Fachliteratur & Fortbildung: 500 €
→ Gesamtausgaben: 3.500 €
Gewinnberechnung: 12.000 € Einnahmen − 3.500 € Ausgaben = 8.500 € Gewinn
Diese 8.500 € sind steuerlich relevant.
Nicht der Umsatz von 12.000 €, sondern der Gewinn wird versteuert.
Einkommensteuer berechnen: Warum Dein Hauptjob den Steuersatz bestimmt
Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt in klaren Schritten. Zuerst ermittelst Du den Gewinn aus Deinem Nebengewerbe. Danach addierst Du Deine übrigen Einkünfte, zum Beispiel Lohn aus einem Angestelltenverhältnis. Das Ergebnis ist Dein zu versteuerndes Einkommen, auf das der progressive Einkommensteuertarif angewendet wird.
Wichtig ist: Das Nebengewerbe hat keinen eigenen Steuersatz. Der Gewinn erhöht Dein Gesamteinkommen und unterliegt Deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Beispiel: Du verdienst im Hauptjob 38.000 Euro im Jahr und erzielst im Nebengewerbe zusätzlich 5.000 Euro Gewinn. Damit steigt Dein zu versteuerndes Einkommen auf 43.000 Euro.
Bei einem Einkommen in dieser Größenordnung liegt der Grenzsteuersatz häufig im Bereich von etwa 25 bis 35 Prozent (je nach Steuerklasse und individueller Situation). Angenommen, Dein Grenzsteuersatz beträgt 30 Prozent, ergibt sich folgende zusätzliche Steuerbelastung:
5.000 Euro × 30 % = 1.500 Euro Einkommensteuer
Der genaue Betrag hängt von Deiner persönlichen Situation ab und lässt sich mit einem offiziellen Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums berechnen.
Deshalb ist es sinnvoll, von Beginn an einen Teil des Gewinns als Rücklage für Steuern einzuplanen.
Gewerbesteuer grob abschätzen: Freibetrag und Hebesatz
Bei der Gewerbesteuer prüfst Du zuerst, ob Dein Gewerbeertrag über 24.500 Euro pro Jahr liegt. Nur der Teil darüber kann gewerbesteuerpflichtig werden. Liegt Dein Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an.
Wird der Freibetrag überschritten, ermittelt das Finanzamt zunächst einen sogenannten Steuermessbetrag. Dieser wird anschließend mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert.
Der Hebesatz wird von jeder Kommune selbst festgelegt und liegt häufig zwischen 300 % und 500 %. Deshalb kann die Gewerbesteuer je nach Standort unterschiedlich hoch ausfallen.
Beispiel: Dein Nebengewerbe erzielt einen Gewerbeertrag von 30.000 Euro im Jahr.
- Freibetrag: 24.500 Euro
- Steuerpflichtiger Teil:30.000 Euro − 24.500 Euro = 5.500 Euro
Auf diesen Betrag wird der Steuermessbetrag berechnet:
5.500 Euro × 3,5 % = 192,50 Euro
Angenommen, Deine Gemeinde hat einen Hebesatz von 400 %, ergibt sich:
192,50 Euro × 400 % = 770 Euro Gewerbesteuer
Du würdest also in diesem Beispiel rund 770 Euro Gewerbesteuer zahlen.
Wichtig: Die Gewerbesteuer fällt nur an, wenn der Freibetrag überschritten wird, und hängt stark vom Hebesatz Deiner Stadt ab.
Umsatzsteuer berechnen: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
Bei der Umsatzsteuer hängt alles davon ab, ob Du die Kleinunternehmerregelung anwendest. Als Kleinunternehmer:in stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führst keine Umsatzsteuer ab. Gleichzeitig kannst Du keine Vorsteuer geltend machen.
Bei der Regelbesteuerung weist Du Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen aus und kannst im Gegenzug die Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben abziehen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Kund:innen, Investitionen und Preisgestaltung ab.
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Umsatz |
Gewinn |
Kleinunternehmer? |
Einkommensteuer Risiko |
Gewerbesteuer Risiko |
To-dos |
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18.000 € |
7.000 € |
ja |
gering bis mittel |
nein |
EÜR erstellen, Einkommensteuer erklären |
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45.000 € |
16.000 € |
nein |
mittel |
nein |
Umsatzsteuer abführen, Vorsteuer prüfen |
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110.000 € |
32.000 € |
nein |
hoch |
möglich |
Gewerbesteuer prüfen, Rücklagen bilden |
Nebengewerbe Steuer absetzen: Diese Betriebsausgaben senken Deine Steuerlast
Was Du im Nebengewerbe absetzen kannst
Im Nebengewerbe kannst Du alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen. Sie mindern Deinen Gewinn und damit direkt Deine Steuerlast. Voraussetzung ist immer ein klarer Bezug zu Deiner selbständigen Tätigkeit.
Arbeitsmittel: Zu den häufigsten Betriebsausgaben zählen Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Drucker, Software und digitale Tools. Auch Cloud-Dienste, Buchhaltungssoftware und beruflich genutzte Abonnements gehören dazu.
Telefon und Internet: Telefon und Internet kannst Du anteilig absetzen, wenn Du sie auch privat nutzt. Entscheidend ist eine realistische Aufteilung, die Du im Zweifel erklären kannst.
Fahrtkosten und Reisekosten: Fahrtkosten und Reisekosten sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen Fahrten zu Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Fortbildungen. Wichtig sind saubere Nachweise, etwa Belege oder ein Fahrtenbuch.
Marketing: Ausgaben für Marketing wie Werbeanzeigen, Website-Kosten, Hosting, Domains oder Design-Leistungen sind ebenfalls absetzbar.
Fortbildungskosten: Auch Fortbildungskosten kannst Du ansetzen, sofern sie fachlich zu Deiner Tätigkeit passen. Kurse, Workshops, Fachliteratur und Online-Trainings zählen dazu.
Bewirtungskosten: Bewirtungskosten sind nur eingeschränkt abziehbar. In der Regel erkennt das Finanzamt 70 Prozent der Kosten an, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt und der Beleg vollständig ist.
Größere Anschaffungen und AfA: Größere Anschaffungen schreibst Du über mehrere Jahre ab. Diese Abschreibungen, auch AfA genannt, verteilen die Kosten auf die Nutzungsdauer.
Gemischte Nutzung privat und betrieblich richtig aufteilen
Nutzt Du Arbeitsmittel sowohl privat als auch betrieblich, musst Du den Privatanteil aufteilen. Ein Laptop kann zum Beispiel zu 80 % betrieblich genutzt werden, ein Smartphone zu 70 %. Maßgeblich ist eine plausible und nachvollziehbare Schätzung.
Nebengewerbe Steuer absetzen: Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehler sind fehlende Belege, falsch zugeordnete Ausgaben oder private Kosten als Betriebsausgaben. Mit klaren Routinen lassen sich Rückfragen vom Finanzamt vermeiden.
- Belege digital sammeln: Rechnungen und Quittungen direkt digital ablegen und vollständig aufbewahren. So bleiben sie jederzeit griffbereit.
- Privates und Geschäftliches trennen: Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben und reduziert Fehler bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Monatlicher Mini-Abgleich: Einnahmen und Ausgaben regelmäßig prüfen, statt alles am Jahresende nachzuholen. Das spart Zeit und sorgt für mehr Übersicht.
Steuererklärung im Nebengewerbe: Welche Formulare brauchst Du?
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Die Weichenstellung am Anfang
Sobald Du Dein Nebengewerbe aufnimmst, musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER einreichen. Er legt fest, wie Dein Nebengewerbe steuerlich behandelt wird und bildet die Grundlage für Deine laufenden Pflichten.
Besonders wichtig sind zwei Angaben. Erstens die Gewinnschätzung für das laufende Jahr. Sie entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe das Finanzamt Einkommensteuer Vorauszahlungen festsetzt. Zweitens die Entscheidung zur Umsatzsteuer, also ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder zur Regelbesteuerung optierst. Beide Punkte solltest Du realistisch einschätzen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Welche Anlagen gehören in die Einkommensteuererklärung?
Für Dein Nebengewerbe ist die Anlage EÜR verpflichtend. In ihr ermittelst Du Deinen Gewinn aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Anlage EÜR wird ausschließlich elektronisch übermittelt.
Übst Du eine gewerbliche Tätigkeit aus, gehört zusätzlich die Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Sie fasst die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zusammen.
Bei freiberuflicher Tätigkeit entfällt die Anlage G sowie die Gewerbesteuer. Stattdessen wird die Anlage S abgegeben. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit, nicht ob sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Fristen und Vorauszahlungen richtig einplanen
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden vierteljährlich fällig und sollten monatlich eingeplant werden.
Steuer Tipps fürs Nebengewerbe: legale Optimierung, die wirklich wirkt
Einer der wichtigsten Punkte ist eine realistische Rücklagenquote. Je nach Einkommen sind 25 bis 40 % des Gewinns sinnvoll.
Auch der Kleinunternehmerstatus sollte strategisch gewählt werden. Arbeitest Du überwiegend mit Privatkund:innen, kann es sinnvoll sein, ohne Umsatzsteuer zu fakturieren. Bei Geschäftskund:innen spielt die Umsatzsteuer oft eine untergeordnete Rolle, da sie die Vorsteuer abziehen können. In diesem Fall kann die Regelbesteuerung vorteilhafter sein.
Größere Anschaffungen senken den Gewinn über Abschreibungen. Besonders in Jahren mit hohen Einnahmen kann das die Steuerlast spürbar reduzieren.
FAQ
Nebengewerbe: Ab wann muss ich Steuern zahlen, wenn ich angestellt bin?
Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird zu Deinem Gehalt addiert. Einkommensteuer fällt an, sobald Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Gilt im Nebengewerbe ein Freibetrag oder ist der Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig?
Einen eigenen Freibetrag nur für das Nebengewerbe gibt es nicht. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für die Gewerbesteuer.
Muss ich im Nebengewerbe eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Als Kleinunternehmer:in gibst Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Bei Regelbesteuerung bist Du grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. In den ersten beiden Jahren erfolgt dies meist monatlich. Später hängt der Rhythmus von der Höhe der Umsatzsteuerzahllast ab und kann auch vierteljährlich sein.
Welche Ausgaben kann ich im Nebengewerbe steuerlich absetzen?
Absetzbar sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben, zum Beispiel Arbeitsmittel, Software, Telefon und Internet (anteilig), Fahrtkosten, Marketing, Fortbildungen und Abschreibungen.
Nebengewerbe Steuern berechnen: Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
In der Praxis sind 25 bis 40 % des Gewinns als Rücklage sinnvoll, abhängig von Einkommen und Steuersatz.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer:in die Umsatzgrenze überschreite?
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet der Kleinunternehmerstatus ab diesem Zeitpunkt. Ab dann musst Du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Muss ich im Nebengewerbe ein separates Geschäftskonto haben?
Pflicht ist es nicht, aber ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung und reduziert Fehler deutlich.