Gewinnermittlung: So berechnest Du Deinen Gewinn richtig
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Die Gewinnermittlung zeigt Dir, ob Dein Unternehmen im Jahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Sie bildet die Grundlage für Deine Steuererklärung und hilft Dir, finanzielle Entscheidungen sicher zu treffen. Wer seine Zahlen kennt, plant realistischer und bleibt handlungsfähig.
Was ist eine Gewinnermittlung?
Die Gewinnermittlung beschreibt, wie Du aus steuerlicher Sicht den Gewinn Deines Unternehmens berechnest. Grundlage ist entweder der Vergleich zwischen Einnahmen und Ausgaben oder ein Vermögensvergleich, je nach Methode. Das Ergebnis braucht das Finanzamt für die Einkommensteuer.
Gleichzeitig erkennst Du, ob sich Dein Geschäftsmodell trägt, wie hoch Deine laufenden Kosten sind und wie viel Spielraum für Investitionen bleibt. Steuerlich stehen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmenüberschussrechnung und die Bilanz. Welche Form für Dich gilt, hängt von Rechtsform, Umsatz und Unternehmensgröße ab.
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG basiert auf der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sie eignet sich für Freiberufler:innen sowie gewerblich tätige Selbstständige, sofern sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Der steuerliche Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Das zugrunde liegende Zufluss-Abfluss-Prinzip ist einfach. Du erfasst die Einnahmen erst dann, wenn das Geld tatsächlich auf Deinem Konto eingeht. Ausgaben zählen erst in dem Moment, in dem Du sie bezahlst. Rechnungsdatum oder Leistungszeitpunkt spielen grundsätzlich keine Rolle.
Ein einfaches Beispiel zur Gewinnermittlung: Du erzielst im Jahr 45.000 € Einnahmen und hast 18.000 € betriebliche Ausgaben. Dein steuerlicher Gewinn beträgt 27.000 €. Dieser Betrag dient als Grundlage für Deine Einkommensteuer.
EÜR Gewinnermittlung in der Praxis
In der Praxis ist die Gewinnermittlung per EÜR klar aufgebaut. Du stellst alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt Deinen steuerlichen Gewinn. Zu den typischen Einnahmen zählen Umsätze aus Rechnungen, Barverkäufe oder Honorare. Auf der Ausgabenseite stehen unter anderem Miete, Büromaterial, Software, Versicherungen, Telefonkosten und Fahrtkosten.
Bei größeren Anschaffungen gilt eine Besonderheit. Kaufst Du ein Wirtschaftsgut, das Du mehrere Jahre nutzt, verteilst Du die Kosten über die Nutzungsdauer. Das nennt sich Abschreibung. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten vereinfachte Regeln. Nutzt Du Gegenstände auch privat, musst Du den privaten Anteil sauber trennen.
Die Angaben zur Gewinnermittlung machst Du in der Anlage EÜR Deiner Steuererklärung. Du übermittelst sie elektronisch über ELSTER und bewahrst alle Belege sorgfältig auf.
Gewinnermittlung für Freiberufler:innen
Als Freiberufler:in musst Du in der Regel keine Bilanz erstellen, sondern darfst Deinen Gewinn über die Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Das liegt daran, dass Freiberufler:innen steuerlich nicht als Kaufleute gelten.
Die EÜR bringt für Dich mehrere Vorteile. Sie ist übersichtlich, schnell erstellt und orientiert sich direkt an Deinem tatsächlichen Geldfluss. Gleichzeitig musst Du trotzdem alle Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentieren und Belege aufbewahren. Eine Gewerbesteuer fällt für Freiberufler:innen nicht an, was die steuerliche Belastung zusätzlich vereinfacht.
Wenn sich Dein Geschäft deutlich vergrößert oder Du freiwillig bilanzierst, ändern sich die Anforderungen. Für viele freiberufliche Tätigkeiten bleibt die EÜR jedoch langfristig die passende Lösung.
Gewinnermittlung für Kleinunternehmer:innen und Kleingewerbe
Die Gewinnermittlung für Kleinunternehmer:innen betrifft Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nutzen. Wichtig ist die Abgrenzung. Die Kleinunternehmerregelung regelt nur die Umsatzsteuer. Die Gewinnermittlung betrifft die Einkommensteuer und bleibt davon unberührt.
Auch als Kleinunternehmer:in oder im Kleingewerbe ermittelst Du Deinen Gewinn in der Regel über die Einnahmenüberschussrechnung. Du setzt Deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegeneinander und ermittelst daraus den steuerlichen Gewinn. Eine Bilanz ist meist nicht erforderlich.
Häufige Fehler entstehen durch die Vermischung von privaten und betrieblichen Ausgaben oder durch fehlende Belege. Wenn Du Deine Einnahmen sauber dokumentierst und Ausgaben korrekt zuordnest, bleibt die Gewinnermittlung übersichtlich und gut nachvollziehbar.
Alternative Methode: Bilanzierung
Die Bilanzierung ist eine andere Form der Gewinnermittlung und für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Sie greift vor allem dann, wenn Du kaufmännisch buchführungspflichtig bist oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG führst. Auch bei höheren Umsätzen oder Gewinnen kann eine Bilanz notwendig werden.
Das Grundprinzip unterscheidet sich von der EÜR. Der Gewinn ergibt sich aus dem Vergleich von Vermögen und Schulden am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres. Die Bilanz bildet damit nicht nur Zahlungsflüsse ab, sondern auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Lagerbestände.
Gewinnermittlung: Vor- und Nachteile der EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung überzeugt durch ihre einfache Handhabung und den geringen Aufwand. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, Freiberufler:innen und viele Selbstständige ohne Buchführungspflicht. Gleichzeitig bringt sie auch Einschränkungen mit sich.
Vorteile der EÜR:
- einfache Gewinnermittlung auf Basis von tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
- geringer Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zur Bilanz
- keine doppelte Buchführung notwendig
- gute Übersicht über den aktuellen Geldfluss
- ideal für kleinere Unternehmen und Existenzgründer:innen
Nachteile der EÜR:
- keine periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben
- wirtschaftliche Entwicklungen lassen sich nur eingeschränkt analysieren
- weniger aussagekräftig für Banken oder Investor:innen
- nicht geeignet bei Bilanzierungspflicht