2026 Selbstständigkeit anmelden
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Überlegst Du, eine Selbstständigkeit anzumelden? In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Behörden zuständig sind, welche Fristen gelten und mit welchen Kosten Du rechnen musst. So startest Du rechtlich korrekt und gut vorbereitet in Deine Selbstständigkeit.
Gewerbe oder Selbstständigkeit anmelden?
Ob Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden musst, hängt davon ab, ob Du als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r tätig sein möchtest. Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt über den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt an. Gewerbetreibende hingegen müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beide Wege fallen unter den Oberbegriff „Selbstständigkeit anmelden”.
Freiberufliche Tätigkeit anmelden
Wenn Du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst Du sie beim Finanzamt anmelden. Die Pflicht zur Anmeldung selbstständiger Tätigkeiten ergibt sich aus § 138 Abgabenordnung (AO).
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst Du spätestens einen Monat nach Aufnahme Deiner Arbeit einreichen. Seit dem 01.01.2021 ist dies ausschließlich elektronisch über ELSTER möglich.
Auf folgende Stolperfallen solltest Du bei der Anmeldung achten:
- Wenn Deine Tätigkeit nicht eindeutig als freiberuflich erkennbar ist, kann das Finanzamt Dich als Gewerbetreibende:n einstufen.
- Zu niedrige Schätzungen Deines Einkommens führen später zu hohen Nachzahlungen. Zu hohe Prognosen belasten Dich hingegen mit unnötigen Vorauszahlungen.
- Viele geben am Anfang ihr Privatkonto an. Besser ist ein separates Geschäftskonto, um private und berufliche Finanzen klar zu trennen.
- Die Meldung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Verpasst Du diese Frist, riskierst Du Ärger mit dem Finanzamt und eventuell ein Bußgeld.
Freiberufler:innen brauchen keinen Gewerbeschein, zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Das macht den Start oft unkomplizierter als bei einem Gewerbe.
Gewerbe anmelden
Wer ein Gewerbe gründet, muss es nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) zeitgleich mit Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist in der Regel das Ordnungs- oder Gemeindeamt am Unternehmenssitz. Viele Städte bieten inzwischen Online-Portale an, die Anmeldung ist aber auch vor Ort möglich.
Für die Anmeldung reicht in den meisten Fällen ein Ausweis aus, ggf. mit Aufenthaltstitel. Je nach Branche können zusätzliche Nachweise wie Meisterbrief, Konzession oder Handelsregisterauszug verlangt werden. Die Gebühren liegen zwischen 15 und 65 Euro – konkrete Angaben findest Du bei Deiner Kommune oder beim BMWK.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, das Dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt, sowie die zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. So entfällt die separate Meldung bei diesen Stellen.
Achte darauf, Dein Gewerbe direkt am Anfang anzumelden, sonst drohen Bußgelder. Prüfe außerdem im Vorfeld, ob für Deine Tätigkeit Genehmigungen nötig sind.
Nebenberuflich selbstständig? Das gilt
Die Anmeldepflicht gilt auch im Nebenerwerb: Ganz gleich, ob Du nur wenige Stunden pro Woche tätig bist oder ein kleines Nebengewerbe führst – Deine Selbstständigkeit muss angemeldet werden.
Wichtig ist hierbei der Blick in den Arbeitsvertrag. Manche Nebentätigkeiten müssen angezeigt oder genehmigt werden. Arbeit, die mit der Deines/Deiner Arbeitgeber:in konkurriert, ist außerdem ausgeschlossen.
Ab wann muss ich meine Selbstständigkeit anmelden?
Wer seine Selbstständigkeit anmelden will, sollte die gesetzlichen Fristen genau kennen. Sie unterscheiden sich je nach Art der Tätigkeit und Behörde. Verspätungen können nicht nur unnötigen Stress, sondern auch Bußgelder und Nachzahlungen verursachen.
Am Starttag (Gewerbe)
Für Gewerbetreibende gilt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO): Die Anzeige beim Gewerbeamt muss zeitgleich mit Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Ein Gewerbe darf nicht erst Wochen später angemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder.
Innerhalb einer Woche
Sobald Du Mitarbeiter beschäftigst, musst Du Dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) anmelden. Nach § 192 SGB VII ist dies innerhalb einer Woche nach Betriebsaufnahme erforderlich. Bei einer Gewerbeanmeldung erfolgt die Meldung oft automatisch; trotzdem bist Du für die rechtzeitige Anzeige verantwortlich.
Innerhalb eines Monats
Alle Gründer – egal ob Gewerbe oder Freiberufler:innen – müssen innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Seit 01.01.2021 ist dies nur noch online über ELSTER möglich.
Rückwirkende Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht rückwirkend möglich. In Ausnahmefällen akzeptieren einige Behörden eine kurze Verzögerung, verlangen aber meist eine Begründung. Bei verspäteter Anmeldung drohen:
- Bußgelder nach § 146 GewO
- Nachzahlungen von Gewerbesteuer und IHK/HWK-Beiträgen
- im schlimmsten Fall eine Prüfung wegen möglicher Schwarzarbeit
Hier eine Übersicht der wichtigsten Fristen:
| Frist | Behörde | Wer? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
|
Am Starttag |
Gewerbeamt (Ordnungs-/Gemeindeamt) |
Gewerbetreibende |
§ 14 GewO |
|
Innerhalb eines Monats |
Finanzamt |
alle Gründer:innen (Freiberufler:innen und Gewerbe) |
§ 138 AO |
|
Innerhalb einer Woche |
Berufsgenossenschaft |
Unternehmen mit Beschäftigten |
§ 192 SGB VII |
|
Rückwirkend (nicht zulässig) |
Gewerbeamt / Finanzamt |
Gründer:innen bei versäumter Anmeldung |
§ 146 GewO |
Wo muss ich meine Selbstständigkeit anmelden?
Wenn Du Deine Selbstständigkeit anmelden willst, gibt es verschiedene Stellen, die je nach Tätigkeit zuständig sind. Damit Du den Überblick behältst, findest Du hier die wichtigsten Behörden kurz erklärt.
Finanzamt (ELSTER)
Das Finanzamt ist für jede Anmeldung selbstständiger Tätigkeiten zuständig. Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommst Du Deine Steuernummer. Bei der Anmeldung musst Du unter anderem folgende Angaben machen:
- Wahl der Umsatzsteuer (Soll- oder Ist-Versteuerung)
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- voraussichtliche Umsätze und Gewinne für Steuervorauszahlungen
Hier entscheidet sich, wie Du steuerlich eingestuft wirst und welche Pflichten auf Dich zukommen.
Gewerbeamt
Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden und erhalten dafür den Gewerbeschein. Viele Städte bieten dafür inzwischen Online-Portale an, beispielsweise das Bundesportal, das Serviceportal NRW oder das Serviceportal Berlin. Die Meldung muss am Starttag Deiner Tätigkeit erfolgen.
IHK / HWK
Nach der Gewerbeanmeldung wirst Du automatisch Mitglied in der IHK oder HWK:
- Handwerksberufe: Eintrag in die Handwerksrolle (§ 6 HwO)
- erlaubnispflichtige Berufe: z. B. Gaststätten, Bewachungsgewerbe
Damit kommen häufig zusätzliche Nachweise oder Gebühren auf Dich zu.
Berufsgenossenschaft (DGUV)
Jedes Unternehmen muss sich einer Berufsgenossenschaft zuordnen, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Die Anmeldung muss gemäß § 192 SGB VII spätestens eine Woche nach der Gründung erfolgen. In vielen Fällen wirst Du nach der Gewerbeanmeldung automatisch an die Genossenschaft weitergeleitet. Durch die Anmeldung stellst Du sicher, dass Du und Deine Beschäftigten unfallversichert sind.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Als Selbstständige:r kannst Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn Du vorher gesetzlich versichert warst, oder zu einem privaten Anbieter wechseln. Wichtige Faktoren sind Beitragshöhe, Familienabsicherung und ob es sich um Neben- oder Haupterwerb handelt. Bei Nebenerwerb prüft die Krankenkasse Deine Einstufung.
Kleinunternehmerregelung 2025: Sollte ich sie wählen?
Seit 2025 gelten neue Grenzen: Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr kannst Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Das bedeutet:
- kein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine USt-IdNr. und weniger Bürokratie
- kein Vorsteuerabzug, im EU-Ausland oft unpraktisch – beispielsweise bei digitalen Leistungen (§ 19a UStG)
Ein:e Freelancer:in mit 20.000 € Umsatz hat beispielsweise meist geringe Betriebsausgaben und profitiert von der eingesparten Bürokratie – für ihn/sie ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll. Ein:e Webshop-Betreiber:in dagegen kauft regelmäßig Waren ein und zahlt dabei viel Vorsteuer, die er/sie nicht abziehen kann. In diesem Fall ist die Regelbesteuerung meist günstiger.
Schritt für Schritt die Selbstständigkeit anmelden
Die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit wirkt auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Dschungel. Tatsächlich läuft der Prozess jedoch in klaren Schritten ab, die je nach Art Deiner Tätigkeit nur leicht variieren. Um Dir die Orientierung zu erleichtern, findest Du hier zwei typische Wege – einen für Freiberufler:innen und einen für Gewerbetreibende.
Freiberufler-Pfad
Wenn Du als Freiberufler:in startest, führt Dein Weg direkt über das Finanzamt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER. Dabei sehen die einzelnen Schritte so aus:
- Datenvorbereitung – Bereite eine Tätigkeitsbeschreibung, Bankdaten sowie Umsatz- und Gewinnschätzungen vor.
- ELSTER-Registrierung – Registriere Dich beim ELSTER-Portal und beantrage Dein Zertifikat.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Wähle „Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit“ und fülle alle Felder aus.
- Steuernummer – Nach der Übermittlung erhältst Du Deine Steuernummer, die Du für Rechnungen benötigst.
- Steueroptionen – Entscheide Dich zwischen der Kleinunternehmerregelung oder regulärer Umsatzsteuer sowie Ist- und Soll-Versteuerung.
- Krankenkasse und Berufsgenossenschaft – Kläre Deine Krankenversicherung. Hast Du Mitarbeitende, musst Du Dich innerhalb einer Woche bei der BG anmelden.
Mit diesen Schritten hast Du Deine freiberufliche Tätigkeit rechtlich korrekt angemeldet. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und vollständige Angaben zu machen. So ersparst Du Dir spätere Nachfragen vom Finanzamt.
Gewerbe-Pfad
Gründest Du ein Gewerbe, führt Dein erster Weg nicht zum Finanzamt, sondern zum zuständigen Gewerbeamt. Dort beantragst Du den Gewerbeschein. Der Ablauf ist ebenfalls klar geregelt:
- Prüfung der Erlaubnispflicht – Für bestimmte Berufe brauchst Du Nachweise, beispielsweise Meisterbrief oder Konzession.
- Gewerbeamt – Melde Dein Gewerbe online oder vor Ort an und beantrage den Gewerbeschein.
- Automatische Weiterleitung – Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt und IHK/HWK.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Fülle diesen zusätzlich aus, um Deine Steuernummer und Einstufung zu erhalten.
- Berufsgenossenschaft – Melde Dich innerhalb einer Woche an, falls Du Mitarbeitende beschäftigst.
- Krankenversicherung und Betriebsnummer – Kläre die Versicherungspflicht. Falls Du Angestellte hast, musst Du eine Betriebsnummer beantragen.
Mit der Gewerbeanmeldung legst Du den Grundstein für Deine Selbstständigkeit. Sobald Gewerbeschein, Steuernummer und Kammerzugehörigkeit geregelt sind, kannst Du offiziell starten.
Selbstständigkeit anmelden: Kosten und Unterlagen
Für die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit genügt in der Regel ein gültiger Ausweis oder Aufenthaltstitel. Je nach Branche können weitere Nachweise wie Führungszeugnis, Handwerkskarte oder besondere Erlaubnisse verlangt werden. Bei Kapitalgesellschaften fallen zusätzlich Notar- und Handelsregisterkosten sowie IHK- oder HWK-Beiträge an.
Selbstständigkeit anmelden: Typische Fehler und wie Du sie vermeidest
Viele Gewerbetreibende melden ihre Arbeit zu spät an, dabei muss dies am Starttag erfolgen. Auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft wird oft übersehen, obwohl sie innerhalb einer Woche Pflicht ist. Fehler passieren zudem bei der Wahl von Ist- oder Soll-Versteuerung sowie bei der Beachtung der neuen Kleinunternehmergrenzen 2025.
Ein weiteres Problem ist das Fehlen eines separaten Geschäftskontos, wodurch private und geschäftliche Finanzen vermischt werden. Nicht zuletzt vergessen viele Gründer:innen auch die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Handwerken. Wer diese Punkte frühzeitig klärt, spart Kosten und vermeidet Bußgelder.
FAQ
Wann muss ich mich als selbstständig anmelden?
Dies ist bei einer Gewerbegründung am ersten Tag des Betriebs, bei Freiberuflichkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt erforderlich.
Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?
Sobald Du gewerblich tätig bist, besteht Anmeldepflicht – unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
Wann muss ich mein Hobby als Gewerbe anmelden?
Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und Du regelmäßig am Markt teilnimmst, ist die Anmeldung verpflichtend.
Was kostet es, die Selbstständigkeit anzumelden?
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune 15–65 €, hinzu kommen ggf. Notar- und Registerkosten.
Wo muss ich meine Selbstständigkeit anmelden?
Freiberufler:innen melden sich beim Finanzamt, Gewerbetreibende beim Gewerbeamt an.
Kann ich meine Selbstständigkeit rückwirkend anmelden?
Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ansonsten drohen Bußgelder und Nachzahlungen.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer:in mehr als 25.000 € verdiene?
In diesem Fall fällst Du automatisch aus der Kleinunternehmerregelung und musst Umsatzsteuer berechnen und abführen.