Kleingewerbe anmelden: So gelingt Dir der Einstieg
Ein Kleingewerbe anzumelden, ist der unkomplizierte Weg in die Selbstständigkeit. Hier erfährst Du Schritt für Schritt, was Du benötigst, welche Kosten entstehen und wie Du mit dem richtigen Know-how direkt durchstartest.
Kleingewerbe anmelden: Dein Start in die Selbstständigkeit
Ein Kleingewerbe anzumelden, ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit – egal ob als Nebenerwerb, zur Projektverwirklichung oder als langfristiges Geschäftsmodell.
Der Begriff „Kleingewerbe“ steht dabei nicht für eine eigene Rechtsform, sondern beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit mit einfachen steuerlichen und buchhalterischen Pflichten. Viele Kleingewerbetreibende entscheiden sich zusätzlich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dies ist jedoch freiwillig und unabhängig vom Status als Kleingewerbe steuerlich geregelt.
Kleingewerbe anmelden: Voraussetzungen 2025
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Dich unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Seit 2025 gelten dabei neue Umsatzgrenzen: Im Vorjahr darf Dein Umsatz nicht mehr als 25.000 € betragen haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten.
Entscheidest Du Dich für diese Regelung und unterschreitest die Umsatzgrenzen, musst Du keine Umsatzsteuer abführen. Überschreitest Du sie, greift automatisch die Regelbesteuerung. Die Anmeldung Deines Kleingewerbes erfolgt unabhängig davon klassisch über das zuständige Gewerbeamt.
Wichtig: Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in sind nicht dasselbe – wer die Kleinunternehmerregelung wählt, wird als Kleinunternehmer:in bezeichnet. Ersteres betrifft das Gewerberecht, beispielsweise in Hinblick auf die Buchführung, letzteres nur die Umsatzsteuer.
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist in der Regel ein Einzelunternehmen, kann aber auch gemeinsam mit anderen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werden. Kapitalgesellschaften wie eine UG oder GmbH gelten dagegen nicht als Kleingewerbe – sie sind automatisch im Handelsregister eingetragen und buchführungspflichtig. Steuerlich wird das Kleingewerbe meist wie ein Einzelunternehmen behandelt. Es muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und fällt unter die persönliche Einkommensbesteuerung.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald Du mit einer gewerblichen Tätigkeit Gewinn erzielen willst. Dies ist unabhängig davon, wie viel Du verdienst. Die Frage „ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?“ lässt sich also nicht pauschal mit einem Umsatzbetrag beantworten, sondern hängt von der Art und Zielrichtung Deiner Tätigkeit ab.
Freiberufler:in, Kleingewerbe und Firmennamen
Im Gegensatz zum Kleingewerbe steht die freiberufliche Tätigkeit, die keiner Gewerbeanmeldung unterliegt. Hier reicht eine Mitteilung ans Finanzamt. Wenn Du unsicher bist, ob Du als Freiberufler:in oder Kleingewerbe giltst, hilft Dir unser verlinkter Artikel weiter.
Auch für Einzelunternehmen gibt es beim Firmennamen einiges zu beachten. Rechtlich zulässig sind Namen, die nicht irreführend sind und keine Markenrechte verletzen.
Ein Kleingewerbe eignet sich besonders für alle, die ohne viel Bürokratie, günstig und flexibel starten möchten. Genau deshalb zählt es in Deutschland zu den beliebtesten Wegen in die Selbstständigkeit.
Dein Fahrplan für die Anmeldung: Vom Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes bis zum Finanzamt
Ein Kleingewerbe anzumelden, ist unkompliziert, wenn Du weißt, worauf es ankommt. Mit diesen acht Schritten bereitest Du Deinen Start in die Selbstständigkeit sauber und strukturiert vor.
Schritt 1: Formular korrekt ausfüllen
Der erste Schritt ist die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Dort reichst Du das Formular zur Anmeldung Deines Kleingewerbes ein – entweder persönlich, per Post oder online. Viele Kommunen bieten inzwischen digitale Services, mit denen Du Deine Gewerbeanmeldung bequem von zu Hause aus erledigen kannst.
Wichtig ist, dass Du Deinen Unternehmenszweck klar formulierst, denn davon hängt ab, welche Kammer später für Dich zuständig ist.
Schritt 2: Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Zuständig ist immer das Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Die Kontaktdaten findest Du in der Regel auf der offiziellen Website Deiner Kommune. In Großstädten gibt es oft zentrale Anlaufstellen, in kleineren Orten kannst Du Dich meist an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt wenden.
Schritt 3: Geschäftskonto einrichten
Auch wenn es nicht verpflichtend ist, schafft ein eigenes Geschäftskonto Klarheit. So kannst Du private und geschäftliche Einnahmen trennen, den Überblick behalten und auf der sicheren Seite bleiben, falls das Finanzamt Dich prüft. Viele Anbieter bieten mittlerweile Geschäftskonten speziell für Selbstständige mit direkter Anbindung an Buchhaltungstools.
Schritt 4: Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Die Gebühren variieren je nach Standort und liegen in der Regel zwischen 20 € und 60 €. Hinzu kommen mögliche Zusatzkosten, beispielsweise für Beglaubigungen oder Genehmigungen. Realistisch solltest Du mit insgesamt 50 € bis 100 € rechnen, je nachdem, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden.
Schritt 5: Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Nach Deiner Anmeldung meldet sich das Finanzamt bei Dir. Es schickt Dir den steuerlichen Erfassungsbogen, den Du ausfüllen und zurückschicken musst. Hier entscheidest Du auch, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen willst oder lieber zur Regelbesteuerung wechselst. Letzteres lohnt sich vor allem bei größeren Investitionen.
Schritt 6: IHK- oder HWK-Mitgliedschaft
Deine Anmeldung wird automatisch an die zuständige Kammer weitergeleitet. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist das die IHK, im Handwerk die HWK. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, im ersten Jahr aber oft beitragsfrei, solange Du geringe Umsätze erzielst.
Schritt 7: Berufsgenossenschaft
Je nach Tätigkeit musst Du Dich auch bei der Berufsgenossenschaft melden. Dies gilt insbesondere im handwerklichen, produzierenden oder körperlich aktiven Bereich. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und prüft automatisch Deine Zuständigkeit.
Schritt 8: Versicherungen und Behörden
Neben der Gewerbeanmeldung solltest Du auch über die passenden Versicherungen nachdenken, etwa eine Betriebshaftpflicht oder eine freiwillige Rentenversicherung. Auch Behördengänge wie Genehmigungen oder Registrierungen solltest Du frühzeitig klären.
Kleingewerbe anmelden: Kosten im Überblick
Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden? In Deutschland ist dies vergleichsweise günstig.
Je nach Stadt oder Gemeinde liegen die einmaligen Gebühren in der Regel zwischen 20 € und 60 €, in Großstädten wie Berlin oder München eher am oberen Ende. Da die Kosten nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, lohnt sich ein Blick auf die Website des örtlichen Gewerbeamts.
Je nach Tätigkeit können zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, etwa für Genehmigungen, beglaubigte Unterlagen oder einen Auszug aus dem Handelsregister. In vielen Fällen genügt jedoch der einfache Gewerbeschein, der sich oft auch online beantragen lässt.
Mit der Anmeldung wirst Du automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Kleingewerbetreibende zahlen in den ersten Jahren meist keine Beiträge. Falls doch, liegen die jährlichen Kosten in der Regel zwischen 30 € und 80 €, abhängig von der Region.
Realistisch solltest Du mit 50 € bis 100 € inklusive möglicher Zusatzkosten rechnen. Auch bei einem Nebengewerbe gilt: Die Anmeldung ist Pflicht. Eine frühzeitige Meldung bewahrt Dich außerdem vor Nachzahlungen. Günstiger lässt sich ein eigenes Unternehmen kaum starten.
Laufende Kosten nach der Anmeldung
Nach der Anmeldung Deines Kleingewerbes kommen erste regelmäßige Ausgaben auf Dich zu. Zu den typischen laufenden Kosten zählen Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht (ab ca. 10 € monatlich), Buchhaltungssoftware (zwischen 5 € und 30 € im Monat), Tools für Rechnungserstellung, Projektmanagement oder Zeiterfassung sowie Beiträge zur IHK oder HWK.
Auch Webhosting (rund 5 €–15 €), Domains, E-Mail-Services und Marketingmaßnahmen wie Social-Media-Anzeigen oder Google Ads schlagen regelmäßig zu Buche. Wer im Handel tätig ist, muss zudem mit Kosten für Materialeinkauf, Versand, Lagerhaltung und gegebenenfalls Retouren rechnen.
Wie hoch die laufenden Kosten im Kleingewerbe konkret sind, variiert. Im Dienstleistungsbereich reichen oft 50 € bis 150 € monatlich aus, während im produzierenden Gewerbe schnell 300 € bis 500 € zusammenkommen. Eine realistische Kostenplanung und ein finanzieller Puffer sind entscheidend – gerade in der Anfangsphase, wenn die Einnahmen noch unregelmäßig sind.
Ein durchdachtes Kostenmanagement hilft Dir, von Anfang an solide zu wirtschaften. Denn wer seine Ausgaben kennt und strukturiert arbeitet, legt den Grundstein für langfristigen Erfolg.
Kleingewerbe anmelden: Steuern verstehen
Auch wenn der Begriff „klein“ im Namen steckt, gilt das Kleingewerbe steuerrechtlich als ganz normales Unternehmen. Sobald Du Einnahmen erzielst, musst Du sie beim Finanzamt angeben – unabhängig davon, wie hoch sie sind.
Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Sie erlaubt Dir, keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen auszuweisen und sie somit nicht an das Finanzamt abzuführen.
Seit 2025 gelten dafür aktualisierte Grenzen: Im Vorjahr darf Dein Umsatz 25.000 € nicht überschreiten. Im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 €. Überschreitest Du diese Schwelle, verlierst Du den Kleinunternehmerstatus sofort und musst ab diesem Moment Umsatzsteuer berechnen und abführen. Für Gründer:innen ist das eine wichtige Entscheidung, die Du im steuerlichen Erfassungsbogen angeben musst.
Auch wenn Du von der Umsatzsteuerpflicht befreit bist, musst Du Einkommensteuer auf Deinen Gewinn zahlen. Dieser ergibt sich aus Deinen Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Wie viel Du letztlich zahlen musst, hängt von Deinem Gesamteinkommen und dem persönlichen Steuersatz ab. Eine pauschale Summe gibt es hier nicht – der Steuersatz steigt abhängig von der Einkommenshöhe progressiv an.
Die Buchführungspflichten sind beim Kleingewerbe vergleichsweise überschaubar. In der Regel genügt die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), mit der Du Deinen Gewinn einfach und nachvollziehbar ermittelst. Die doppelte Buchführung ist nicht notwendig, und auch eine Bilanz musst Du nicht erstellen.
Damit alles reibungslos läuft, solltest Du von Anfang an auf klare Strukturen achten. Ein separates Geschäftskonto, eine digitale Buchhaltung und gegebenenfalls steuerliche Beratung helfen Dir, den Überblick zu behalten.
Auch als Kleinunternehmer:in kannst Du bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen, darunter Arbeitsmittel, Software oder Werbung. Typische absetzbare Kosten sind außerdem Fortbildungen, Fahrtkosten, anteilige Miet- und Nebenkosten bei einem häuslichen Arbeitszimmer sowie Ausgaben für Telekommunikation, Website oder Werbeanzeigen.
Steuerberater:innen unterstützen Dich dabei, alle steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Das kann sich gerade zu Beginn lohnen. Wenn Du die Vorschriften kennst und strukturiert arbeitest, ist die steuerliche Seite des Kleingewerbes kein Hindernis, sondern ein weiterer Schritt in Richtung professionelle Selbstständigkeit.
Kleingewerbe anmelden: Haupt- oder Nebenberuf?
Nicht jede Gründung beginnt als Vollzeitprojekt. Viele entscheiden sich bewusst dafür, ein Kleingewerbe nebenberuflich zu starten – etwa neben dem Studium, dem Angestelltenjob oder während der Elternzeit. Das hat Vorteile: Du sicherst Dir ein zusätzliches Einkommen, kannst Deine Idee in Ruhe testen und bist nicht sofort auf Deine Selbstständigkeit angewiesen.
Entscheidend ist, dass Du Dein Kleingewerbe trotzdem korrekt anmeldest. Die Pflicht zur Anmeldung besteht unabhängig vom zeitlichen Umfang oder dem erzielten Umsatz. Ab wann man ein Kleingewerbe anmelden muss, hängt allein davon ab, ob Du regelmäßig selbstständig tätig bist und die Gewinnerzielung durch eine gewerbliche Tätigkeit verfolgst.
Im Hauptberuf bestehen für ein Kleingewerbe oft andere Voraussetzungen:
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Du musst Dich dann eigenständig krankenversichern.
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Du unterliegst unter Umständen der Rentenversicherungspflicht.
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Du musst Einkommensgrenzen für bestimmte Förderungen beachten.
Auch steuerlich macht es einen Unterschied, ob Du haupt- oder nebenberuflich tätig bist – das betrifft vor allem die Einkommenssteuer und mögliche Zuschläge bei der Krankenkasse.
Egal ob Haupt- oder Nebenerwerb: Wichtig ist, dass Du Deine Tätigkeit Deinem:r Arbeitgeber:in meldest, sofern Du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Nur so bleibst Du rechtlich auf der sicheren Seite und kannst Dich ganz auf den Aufbau Deines Gewerbes konzentrieren.
Ein Kleingewerbe im Handwerk anmelden
Auch im Handwerk ist das Kleingewerbe eine beliebte Option, besonders bei Ein-Personen-Betrieben oder Nebenerwerbstätigkeiten. Doch im Unterschied zu anderen Branchen gelten hier besondere Anforderungen. Diese solltest Du kennen, bevor Du loslegst.
Zentrale Anlaufstelle ist die Handwerkskammer (HWK). Sobald Du gewerblich und regelmäßig eine handwerkliche Tätigkeit ausübst, musst Du Dich dort registrieren – unabhängig davon, ob Du allein arbeitest oder Mitarbeitende beschäftigst.
In vielen Berufen ist außerdem ein Meistertitel erforderlich, um Dich vollständig selbstständig zu machen. Es gibt jedoch auch zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, bei denen Du kein Meisterdiplom brauchst. Entscheidend ist die Einordnung Deiner Tätigkeit, die durch die HWK erfolgt. Im Zweifel lohnt sich eine persönliche Beratung, denn ein Fehler bei der Anmeldung kann später teuer werden.
Wichtig ist: Auch ein handwerkliches Kleingewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet und steuerlich erfasst werden. Zudem gelten oft branchenspezifische Regeln, etwa beim Arbeitsschutz oder bei der Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn Du im handwerklichen Bereich ein Kleingewerbe gründen willst, solltest Du also nicht nur auf die formale Anmeldung achten, sondern auch auf die fachliche und rechtliche Absicherung Deiner Tätigkeit.
Alternativen zum Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist nicht für jede Geschäftsidee die beste Lösung. Wenn Du planst, mit Investoren zu arbeiten, hohe Umsätze zu erzielen oder mehrere Personen mit ins Boot zu holen, kann eine andere Rechtsform sinnvoller sein. Besonders beliebt sind dabei die UG (haftungsbeschränkt) und die klassische GmbH.
Die UG, oft als Mini-GmbH bezeichnet, eignet sich für Gründer:innen mit wenig Startkapital, bietet aber eine Haftungsbeschränkung. Du haftest also nicht mit Deinem Privatvermögen. Dies ist als Einzelunternehmer:in ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Kleingewerbe. Ähnlich funktioniert die GmbH, die allerdings ein Stammkapital von mindestens 25.000 € erfordert. Dafür genießt sie hohes Ansehen und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Auch eine Freiberuflichkeit kann eine Alternative sein – etwa für kreative, wissenschaftliche oder beratende Tätigkeiten. In diesem Fall entfällt die Gewerbeanmeldung und Du meldest Deine Tätigkeit direkt dem Finanzamt.
Welche Form zu Dir passt, hängt stark von Deinem Geschäftsmodell, Deiner Branche und Deinen Zielen ab. Die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidet jedoch maßgeblich darüber, wie einfach und sicher Du Dein Unternehmen führen kannst.
Checkliste: Kleingewerbe anmelden
Eine strukturierte Vorbereitung macht den Unterschied. Diese Checkliste fasst alle wichtigen Schritte zusammen, die bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu beachten sind:
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Gewerbe online oder vor Ort beim zuständigen Amt anmelden
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Steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt ausfüllen
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Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung wählen
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Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltung vorbereiten
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Mitgliedschaft bei IHK oder HWK prüfen und ggf. eintragen lassen
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Notwendige Versicherungen abschließen (z. B. Betriebshaftpflicht)
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(falls angestellt) Arbeitgeber über Nebentätigkeit informieren
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Firmenname prüfen – rechtlich korrekt und nicht irreführend
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Tätigkeitsbeschreibung sauber formulieren und dokumentieren
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Alle Unterlagen digital oder in Papierform zentral ablegen
Mit dieser Basis legst Du den Grundstein für ein professionelles und rechtssicheres Kleingewerbe – egal ob haupt- oder nebenberuflich.
Kleingewerbe abmelden
Sollte ein Projekt enden oder sich Dein beruflicher Fokus verschieben, solltest Du Dein Kleingewerbe formell abmelden. Die Abmeldung erfolgt genau wie die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. In den meisten Fällen genügt ein kurzes Formular, das Du vor Ort oder online einreichen kannst.
Die Abmeldung kostet je nach Kommune zwischen 10 € und 40 € und muss zeitnah nach Beendigung Deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt, die IHK oder HWK sowie andere Stellen werden in der Regel automatisch informiert.
Wichtig: Auch offene Steuererklärungen oder Beiträge müssen noch vollständig abgewickelt werden. Erst danach ist das Gewerbe offiziell beendet.
FAQ zum Kleingewerbe anmelden
Wie lange dauert es, ein Kleingewerbe anzumelden?
In vielen Städten kannst Du Dein Kleingewerbe in wenigen Minuten online anmelden. Vor Ort kann es je nach Terminlage und Bearbeitungszeit des Amts zwischen einem und sieben Werktagen dauern. Die Gewerbeanmeldung ist ab Einreichung der Unterlagen gültig.
Welche Gewinnermittlungsart gilt beim Kleingewerbe?
Für Kleingewerbetreibende reicht in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Diese einfache Form der Gewinnermittlung genügt dem Finanzamt, solange keine Buchführungspflicht besteht und keine freiwillige Bilanzierung erfolgt. Die EÜR kannst Du mit dem amtlichen Formular oder einer entsprechenden Software erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer:in und Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe beschreibt die Unternehmensform, während der Kleinunternehmerstatus eine umsatzsteuerliche Regelung ist. Du kannst theoretisch also ein Kleingewerbe führen und trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein, wenn Du Dich dafür entscheidest oder bestimmte Umsatzsteuergrenzen überschreitest.
Wie hoch ist die Einkommensteuer bei einem Kleingewerbe?
Die Einkommensteuer bei einem Kleingewerbe richtet sich nach dem Gewinn, den Du im Jahr erzielst. Es gibt hierfür keinen einheitlichen Steuersatz, denn die Besteuerung erfolgt progressiv. Das bedeutet: Je höher Dein Gewinn, desto höher wird auch der Steuersatz. Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) zahlst Du überhaupt keine Einkommensteuer. Übersteigt Dein Gewinn diese Grenze, beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und steigt schrittweise bis auf höchstens 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an.