GmbH-Steuern 2025: Pflichten, Abgaben und Chancen für Unternehmer:innen

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GmbH-Steuern betreffen alle Unternehmer:innen. Dazu zählen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Dieser Artikel zeigt Dir die wichtigsten Abgaben und steuerlichen Vorteile für Deine GmbH.

GmbH-Steuern: Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Eine GmbH hat gleich mehrere steuerliche Pflichten. Manche Abgaben betreffen direkt den Gewinn, andere greifen beim Verkauf von Leistungen oder beim Besitz von Immobilien. Hier ein Überblick:

Damit zeigt sich: GmbH-Steuern sind vielfältig. Unternehmer:innen müssen nicht nur den Gewinn im Blick behalten, sondern auch laufende Abgaben auf Umsätze, Personal und Immobilien berücksichtigen.

GmbH-Steuern: Körperschaftsteuer und Besonderheiten

Die Körperschaftsteuer ist die zentrale Abgabe für GmbHs. Sie beträgt aktuell 15 % des zu versteuernden Gewinns. Darauf wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben. Sie ist die Basisbelastung jeder GmbH.

Gesellschafterfremdfinanzierung und steuerliche Behandlung

Finanzieren Gesellschafter:innen ihre GmbH mit Darlehen, gelten strenge Regeln. Zinsen, die die GmbH an die Anteilseigner:innen zahlt, sind zwar Betriebsausgaben. Allerdings prüft das Finanzamt, ob die Konditionen einem Fremdvergleich standhalten. Sind die Zinsen zu hoch, wertet das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung. Sie wird wie eine Dividende besteuert. Außerdem gilt die Zinsschranke: Übersteigen die Zinsen 30 % des steuerlichen EBITDA, dürfen sie nicht mehr in voller Höhe abgezogen werden.

Steuermindernde Verluste in der GmbH

Verluste mindern die Körperschaftsteuer – aber nur begrenzt. Bis zu 1 Mio. € können uneingeschränkt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der Verlust diese Grenze, dürfen nur 60 % des Gewinns verrechnet werden. Mindestens 40 % des positiven Einkommens bleiben steuerpflichtig (Mindestbesteuerung).

Damit zeigt sich: Die Körperschaftsteuer ist mehr als nur ein fester Satz. Finanzierung und Verlustplanung haben großen Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast einer GmbH.

Solidaritätszuschlag und GmbH-Steuern im Detail

Neben der Körperschaftsteuer zahlen GmbHs auch den Solidaritätszuschlag. Dieser beträgt 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Für natürliche Personen wurde der Zuschlag weitgehend abgeschafft, für Kapitalgesellschaften gilt er aber weiterhin ohne Freigrenze.

Beispiel: Erzielt die GmbH 100.000 € Gewinn, beträgt die Körperschaftsteuer 15.000 €. Darauf fallen zusätzlich 825 € Solidaritätszuschlag an. Die Gesamtbelastung steigt dadurch leicht, bleibt aber fester Bestandteil der GmbH-Steuern.

Auch wenn der Solidaritätszuschlag für Privatpersonen kaum noch relevant ist, sollten GmbHs ihn bei der Steuerplanung nicht vergessen.

Gewerbesteuer und GmbH-Gewinnsteuer

Neben der Körperschaftsteuer ist die Gewerbesteuer die zweite große Ertragssteuer für GmbHs. Sie wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben. Grundlage ist der Gewinn laut Steuerbilanz, angepasst um Hinzurechnungen und Kürzungen.

Höhe der Gewerbesteuer

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:

Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × Hebesatz der Gemeinde.

Der Hebesatz liegt mindestens bei 200 %, in vielen Städten jedoch bei 400 % oder mehr.

Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten

Betreibt eine GmbH mehrere Standorte in verschiedenen Gemeinden, wird die Gewerbesteuer zerlegt. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach den gezahlten Arbeitslöhnen je Standort.

Beispielrechnung Gewerbesteuer GmbH

Eine GmbH erzielt einen Gewinn von 100.000 €.

Die GmbH zahlt also zusätzlich zur Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag 14.000 € Gewerbesteuer. Damit ergibt sich eine Gesamtsteuerlast von rund 30 %.

Die Gewerbesteuer macht den Standort steuerlich entscheidend. Ein niedriger Hebesatz reduziert die Gesamtbelastung erheblich.

Umsatzsteuer und GmbH-Steuern: Beispiel aus der Praxis

Die Umsatzsteuer zählt zu den wichtigsten Abgaben einer GmbH. Sie wird auf Verkäufe von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt in der Regel 19 %, in bestimmten Fällen 7 % (beispielsweise Bücher, Lebensmittel).

Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Für GmbHs spielt die Kleinunternehmerregelung praktisch keine Rolle, da sie meist größere Umsätze erzielen. Wer sie dennoch nutzt, darf keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen.

Im Normalfall gilt: Die GmbH führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, kann jedoch die selbst gezahlte Vorsteuer gegenrechnen. Das senkt die tatsächliche Steuerlast.

Beispielrechnung Umsatzsteuer

Eine GmbH verkauft Waren für 100.000 € netto. Auf der Rechnung stehen zusätzlich 19.000 € Umsatzsteuer.

Die GmbH zahlt also nur den Saldo ans Finanzamt. Die Umsatzsteuer ist kein Kostenfaktor, sondern ein durchlaufender Posten, solange Vorsteuerabzug möglich ist.

Mit korrektem Vorsteuerabzug und sauberer Rechnungsstellung bleibt die Umsatzsteuer transparent und planbar.

Lohnsteuer und GmbH-Steuern: Pflichten des Arbeitgebers

Beschäftigt eine GmbH Mitarbeiter:innen, muss sie die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Höhe richtet sich nach Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchensteuerpflicht.

Zusätzlich ist die GmbH verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einzubehalten und gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil abzuführen. Auch Minijobs müssen korrekt angemeldet werden, meist über die Minijob-Zentrale.

Damit übernimmt die GmbH eine treuhänderische Rolle: Sie ist nicht nur Arbeitgeberin, sondern auch Steuer- und Abgabenstelle für ihre Mitarbeiter:innen.

Kapitalertragsteuer und Gewinnausschüttung bei der GmbH-Steuer

Erzielt die GmbH Gewinn, stellt sich die Frage: Wird er ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen?

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung

Schüttet die GmbH Gewinne an Gesellschafter:innen aus, fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Insgesamt ergibt das rund 26,4 % Belastung. Die GmbH behält die Steuer ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Unterschied zwischen Gehalt und Ausschüttung

Ein Gehalt für Geschäftsführer:innen gilt als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Es unterliegt der Lohnsteuer, nicht jedoch der Körperschaftsteuer in der GmbH. Eine Ausschüttung hingegen zahlt die GmbH aus bereits versteuerten Mitteln. Darauf erhebt das Finanzamt zusätzlich Kapitalertragsteuer.

Gewinne thesaurieren – sinnvoll oder nicht?

Gewinne im Unternehmen zu belassen, vermeidet Kapitalertragsteuer und sichert Liquidität für Investitionen. Eine Ausschüttung lohnt erst, wenn das Geld privat benötigt wird.

Gehalt, Ausschüttung und Thesaurierung unterscheiden sich steuerlich deutlich. Eine kluge Kombination senkt die Gesamtbelastung.

GmbH-Gewinnsteuer: Beispiel und Berechnung

Wie hoch die Steuerlast einer GmbH tatsächlich ist, zeigt ein einfaches Beispiel:

Eine GmbH erzielt 100.000 € Gewinn.

Gesamtbelastung: 29.825 € → rund 29,8 % vom Gewinn.

Besteuerung der Geschäftsführung

Erhält die Geschäftsführung ein Gehalt, wird dieses als Betriebsausgabe berücksichtigt. Dadurch sinkt der Gewinn der GmbH und damit auch die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Gehalt unterliegt jedoch der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben.

Anders verhält es sich mit Ausschüttungen: Sie werden aus dem bereits versteuerten Gewinn gezahlt und zusätzlich mit Kapitalertragsteuer belastet.

Die Steuerbelastung einer GmbH hängt stark von der Gewinnverwendung ab. Ein kluger Mix aus Geschäftsführungsgehalt und Gewinnthesaurierung kann die Gesamtlast deutlich optimieren.

Steuerliche Vorteile der GmbH und Möglichkeiten zum Steuern sparen

Eine GmbH bietet verschiedene steuerliche Vorteile. Mit der richtigen Gestaltung lassen sich Abgaben senken und Liquidität sichern:

Durch Holding-Strukturen, die Standortwahl und eine kluge Gewinnverwendung bleibt die GmbH steuerlich flexibel und langfristig effizient.

Liquidation GmbH – steuerliche Folgen

Wird eine GmbH aufgelöst, entstehen besondere steuerliche Pflichten. Während der Abwicklung bleibt die Gesellschaft weiterhin steuerpflichtig, und Gewinne aus der Liquidationsphase unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Nach Begleichung aller offenen Schulden wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet. Dieses Restvermögen gilt steuerlich als Ausschüttung und unterliegt der Kapitalertragsteuer. Die Belastung liegt bei rund 26,4 %, wobei Anschaffungskosten der Anteile gegengerechnet werden können.

Die Liquidation einer GmbH löst zusätzliche Steuerfolgen aus. Wer frühzeitig plant, kann Überraschungen beim Restvermögen vermeiden.

Verkauf GmbH-Anteile: Steuer und wichtige Hinweise

Der Verkauf von GmbH-Anteilen hat steuerliche Konsequenzen. Ab einer Beteiligung von mindestens einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre greift § 17 EStG. Gewinne aus einem solchen Verkauf werden nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % besteuert.

Für natürliche Personen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG. Eine klassische Spekulationsfrist wie bei Immobilien gibt es für GmbH-Anteile jedoch nicht – die Gewinne bleiben auch nach langer Haltedauer steuerpflichtig.

Verkauft dagegen eine Kapitalgesellschaft, etwa eine Holding-GmbH, ihre Anteile, sind 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Das macht Holding-Strukturen beim Anteilsverkauf besonders attraktiv.

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen entscheidet die Beteiligungshöhe über die Steuerlast. Wer Freibeträge kennt und rechtzeitig plant, kann erhebliche Vorteile nutzen.

GmbH-Steuern: Was heißt das für das private und geschäftliche Konto?

Bei einer GmbH gilt eine strikte Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Gesellschafter:innen können nicht einfach Geld vom Firmenkonto entnehmen wie bei einem Einzelunternehmen. Jede Auszahlung muss klar begründet sein – etwa als Gehalt, Darlehensrückzahlung oder Gewinnausschüttung.

Steuerlich ist diese Trennung entscheidend: Nur offiziell verbuchte Zahlungen werden korrekt erfasst. Private Entnahmen ohne Beleg können als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten und führen zu zusätzlichen Steuerlasten.

Wer GmbH-Steuern sauber handhaben will, trennt private und geschäftliche Finanzen konsequent.

FAQ

Was darf eine GmbH steuerlich absetzen?

Alle betrieblich veranlassten Ausgaben wie Gehälter, Mieten, Versicherungen oder Investitionen mindern den Gewinn, sofern sie eindeutig dem Geschäftsbetrieb dienen.

Woher bekommt eine GmbH ihre Steuer-ID?

Das Finanzamt vergibt nach der Gründung eine Steuernummer. Zusätzlich kann beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden.

Wann erhält die GmbH Steuern zurück?

Eine Rückerstattung erfolgt, wenn Vorauszahlungen höher waren als die Steuerlast – etwa nach Verlustjahren.

Muss eine GmbH auch Steuern an die EU abführen? 

Nein. Steuern werden in Deutschland gezahlt. Bei EU-Verkäufen greift das OSS-Verfahren, die Abführung läuft über das Finanzamt.

Welche steuerlichen Vorteile bringt die GmbH?

Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung sowie Vorteile wie Teilfreistellungen, Verlustvorträge und Gestaltungsspielräume über Holding oder Thesaurierung.

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