Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Steuerregeln, 50-Euro-Grenze und Buchung in der Praxis
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Geschenke an Geschäftsfreund:innen gehören zum Alltag vieler Unternehmer:innen, bringen steuerlich aber klare Regeln mit sich. Dieser Leitfaden zeigt Dir, was absetzbar ist, wie die 50-Euro-Grenze funktioniert und wie Du Geschenke korrekt buchst.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Kurzüberblick für Unternehmer:innen
- Geschenke an Geschäftsfreund:innen kannst Du bis zu 50 € pro Person und Kalenderjahr als Betriebsausgaben absetzen.
- Liegt der Gesamtwert über 50 €, entfällt der Abzug komplett, auch wenn es nur ein Cent mehr ist.
- Ob für die Berechnung der Brutto- oder Nettobetrag zählt, hängt davon ab, ob Du Vorsteuer abziehen darfst.
- Für Empfänger:innen sind Geschenke grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, Du übernimmst die Steuer pauschal.
- Ohne saubere Dokumentation erkennt das Finanzamt Geschenke nicht an.
- Geschenke an Mitarbeiter:innen unterliegen anderen Regeln und lassen sich nicht mit Geschenken an Geschäftsfreund:innen gleichsetzen.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen findest Du im Einkommensteuergesetz. § 4 Absatz 5 Nummer 1 regelt, wann Geschenke als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. § 37b ermöglicht Dir, die Steuer für Empfänger:innen pauschal zu übernehmen.
Was gilt steuerlich als Geschenk an Geschäftsfreund:innen – und was nicht?
Ein Geschenk im steuerlichen Sinn liegt nur dann vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht, wie eine Zuwendung gemeint ist, sondern wie sie steuerlich einzuordnen ist. Das Finanzamt schaut dabei vor allem auf den wirtschaftlichen Zusammenhang.
Als Geschenk gelten Zuwendungen nur, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
- Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung. Es besteht keine Verpflichtung zu einer konkreten Handlung oder Leistung.
- Es gibt keinen direkten wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Auftrag, Umsatz oder einer vertraglich vereinbarten Leistung.
- Die beschenkte Person ist keine Arbeitnehmer:in des eigenen Unternehmens. Für Mitarbeiter:innen gelten eigene steuerliche Regelungen.
Sobald eine dieser Voraussetzungen fehlt, handelt es sich steuerlich nicht mehr um ein Geschenk an Geschäftsfreund:innen.
Welche Zuwendungen gelten nicht als Geschenk?
Nicht jede Aufmerksamkeit zählt steuerlich als Geschenk. Vor allem dann nicht, wenn sie an eine Leistung oder einen Erfolg geknüpft ist.
Kein Geschenk im steuerlichen Sinn sind zum Beispiel:
- Verkaufs- oder Vermittlungsprämien, die an einen bestimmten Erfolg gekoppelt sind.
- Boni oder Sachzuwendungen, die vertraglich zugesichert wurden.
- Rabatte, Preisnachlässe oder Naturalrabatte im Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss.
Diese Zuwendungen gelten steuerlich als Betriebsausgaben anderer Art oder als Entgelt für eine Leistung. Sie fallen nicht unter die speziellen Geschenkregelungen und werden auch nicht auf die 50-Euro-Grenze für Geschenke an Geschäftsfreund:innen angerechnet.
Für die Praxis heißt das: Nicht jede Aufmerksamkeit ist automatisch ein Geschenk im steuerlichen Sinn. Die richtige Einordnung entscheidet darüber, welche steuerlichen Regeln gelten.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Die 50-Euro-Grenze richtig verstehen
Für Geschenke an Geschäftsfreund:innen gilt eine Freigrenze von 50 Euro pro Person und Kalenderjahr. Diese Regelung gilt in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2024 und ist entscheidend für den Betriebsausgabenabzug.
Was bedeutet die 50-Euro-Grenze konkret?
Bei der 50-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Entweder bleibt ein Geschenk vollständig abziehbar oder der Betriebsausgabenabzug entfällt komplett. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht mehr an.
Welche Geschenke werden für die 50 Euro zusammengerechnet?
Maßgeblich ist der Gesamtwert aller Geschenke, die eine Person innerhalb eines Kalenderjahres erhält. Mehrere kleinere Zuwendungen werden zusammengerechnet, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie übergeben wurden.
Für die Praxis heißt das: Behalte den bisherigen Jahreswert pro Empfänger:in im Blick. So stellst Du sicher, dass die 50-Euro-Grenze eingehalten wird und der steuerliche Vorteil erhalten bleibt.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: 50 Euro brutto oder netto?
Eine der häufigsten Fragen bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen lautet, ob für die 50-Euro-Grenze der Brutto- oder der Nettobetrag maßgeblich ist. Die Antwort hängt allein davon ab, ob Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
Wann zählt der Nettobetrag?
Bist Du zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird für die 50-Euro-Grenze der Nettowert des Geschenks angesetzt. Die enthaltene Umsatzsteuer spielt in diesem Fall für die Prüfung der Freigrenze keine Rolle, da Du sie vom Finanzamt zurückholen kannst.
Wann zählt der Bruttobetrag?
Hast Du kein Recht auf Vorsteuerabzug, zählt der Bruttobetrag des Geschenks. Das betrifft zum Beispiel Kleinunternehmer:innen oder Unternehmer:innen, die umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. In diesen Fällen gehört die Umsatzsteuer zum Geschenkwert dazu.
Praxisbeispiel zur 50-Euro-Grenze
Ein Geschenk kostet 59,50 € brutto, inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der Nettowert liegt bei genau 50,00 €. Bist Du zum Vorsteuerabzug berechtigt, liegt das Geschenk damit innerhalb der 50-Euro-Grenze und ist als Betriebsausgabe abziehbar.
Ohne Vorsteuerabzug würde derselbe Einkauf die Freigrenze überschreiten, da in diesem Fall der Bruttobetrag maßgeblich ist.
Für die Praxis bedeutet das: Prüfe vor dem Kauf nicht nur den Preis, sondern auch Deine umsatzsteuerliche Situation.
Welche Kosten zählen zum Wert bei Geschenken für Geschäftspartner:innen und welche nicht?
Beim steuerlichen Wert eines Geschenks zählt mehr als nur der Preis auf dem Etikett. Entscheidend ist, welche Kosten dem Geschenk selbst zuzurechnen sind.
Zum Geschenkwert zählen grundsätzlich:
- der Kaufpreis des Geschenks
- übliche Geschenkverpackungen
- alle Bestandteile eines Geschenkkorbs oder Sets, bewertet als Gesamtwert
Nicht zum Geschenkwert zählen in der Praxis häufig:
- Versand- oder Lieferkosten für die Zusendung des Geschenks an Empfänger:innen
- Versanddienstleistungen, die getrennt ausgewiesen oder separat buchbar sind
Wichtig ist: Versandkosten können Teil der Anschaffungskosten sein, wenn Du ein Geschenk zunächst an Dein Unternehmen liefern lässt. In diesem Fall zählen sie steuerlich zum Geschenkwert. Entscheidend ist, ob es sich um Bezugskosten oder um Kosten für den Versand an Empfänger:innen handelt und wie sie auf dem Beleg ausgewiesen sind.
Steuerfreie Geschenke an Geschäftsfreund:innen – was bedeutet das wirklich?
Der Begriff „steuerfrei“ sorgt bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen häufig für Missverständnisse. Denn steuerlich muss klar zwischen zwei Ebenen unterschieden werden: der Behandlung beim schenkenden Unternehmen und der Besteuerung bei Empfänger:innen.
Was ist beim schenkenden Unternehmen steuerlich absetzbar?
Für Dich als Unternehmer:in bedeutet „steuerlich begünstigt“ in erster Linie, ob Du die Kosten als Betriebsausgaben absetzen kannst. Das ist nur dann möglich, wenn die 50-Euro-Freigrenze pro Person und Kalenderjahr eingehalten wird. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig.
Welche Geschenke sind als Empfänger:in steuerfrei?
Für Empfänger:innen sind Geschenke dagegen nicht automatisch steuerfrei. In der Regel gelten sie als Betriebseinnahme oder als geldwerter Vorteil und müssen entsprechend versteuert werden. Das gilt unabhängig davon, ob Du das Geschenk selbst steuerlich absetzen kannst.
Eine Ausnahme besteht, wenn Du die Steuer als Sender:in pauschal übernimmst. Mit der Pauschalsteuer nach § 37b des Einkommensteuergesetzes kannst Du die Steuerlast für Empfänger:innen übernehmen. In diesem Fall muss das Geschenk von der empfangenden Person nicht mehr individuell versteuert werden.
Für die Praxis heißt das: „Steuerfrei“ bezieht sich fast nie auf beide Seiten gleichzeitig. Ob ein Geschenk steuerlich begünstigt ist, hängt davon ab, wer betrachtet wird und welche Regelung angewendet wird.
Pauschalsteuer nach § 37b EStG: Wann sie sinnvoll ist – und wo die Falle liegt
Als Unternehmer:in hast Du die Möglichkeit, die Steuer für Geschenke an Geschäftsfreund:innen pauschal zu übernehmen. Genau hier setzt die Pauschalsteuer nach § 37b des Einkommensteuergesetzes an.
Wie funktioniert die Pauschalsteuer?
Übernimmst Du die Steuer pauschal, wird auf den Wert des Geschenks eine Pauschalsteuer von 30 % erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer zahlst Du als schenkendes Unternehmen direkt an das Finanzamt.
Für Empfänger:innen gilt das Geschenk damit als abgegolten. Eine individuelle Versteuerung ist nicht mehr erforderlich.
Welche Regeln musst Du unbedingt beachten?
Einheitliche Anwendung im Kalenderjahr
Die Pauschalsteuer ist an klare Vorgaben geknüpft. Besonders wichtig ist, dass sie einheitlich für alle Geschenke eines Kalenderjahres angewendet wird. Eine selektive Anwendung nur für einzelne Empfänger:innen oder bestimmte Geschenke ist nicht zulässig.
Empfänger:innen informieren
Außerdem musst Du die Empfänger:innen darüber informieren, dass Du die Steuer übernommen hast. Nur dann ist sichergestellt, dass das Geschenk nicht doch noch als steuerpflichtige Einnahme behandelt wird.
Rechtsprechung vs. Verwaltungspraxis (Freigrenze)
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Der Bundesfinanzhof behandelt die übernommene Pauschalsteuer als zusätzliche Zuwendung. Damit kann sie nach dieser Sicht bei der Prüfung der Freigrenze eine Rolle spielen. Die Finanzverwaltung wendet allerdings aus Vereinfachungsgründen an, dass für die Freigrenze nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Geschenks zählen und die übernommene Steuer nicht mitgerechnet wird.
Grundsatz zur Abziehbarkeit
Für die Abziehbarkeit gilt in der Praxis ein einfacher Grundsatz: Die Pauschalsteuer teilt das Schicksal des Geschenks. Ist das Geschenk als Betriebsausgabe abziehbar, ist auch die darauf entfallende Pauschalsteuer als Aufwand abziehbar. Ist das Geschenk nicht abziehbar, gilt das in der Regel auch für die Pauschalsteuer.
Wann ist die Pauschalsteuer in der Praxis sinnvoll?
Die Pauschalsteuer eignet sich besonders dann, wenn Du Geschäftsbeziehungen nicht belasten möchtest und Empfänger:innen keine eigene Steuerlast tragen sollen. Auch bei regelmäßigen Geschenken an mehrere Geschäftspartner:innen kann sie eine pragmatische Lösung sein, um den administrativen Aufwand gering zu halten.
Für die Praxis gilt: Die Pauschalsteuer bietet Komfort und Planungssicherheit, verlangt aber saubere Planung. Wer die Regeln kennt und Grenzfälle im Blick behält, vermeidet teure Überraschungen bei einer späteren Prüfung.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen richtig buchen und dokumentieren
Eine ordnungsgemäße Buchung ist bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen besonders wichtig. Fehler in der Dokumentation führen schnell dazu, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug vollständig versagt, selbst wenn die 50-Euro-Grenze eingehalten wurde.
Welche Angaben sind beim Buchen von Geschenken an Geschäftsfreund:innen Pflicht?
Damit Geschenke an Geschäftsfreund:innen steuerlich anerkannt werden, musst Du bestimmte Angaben vollständig und nachvollziehbar dokumentieren.
Pflichtangaben in der Dokumentation sind:
- Name und Firma der Empfänger:in
- Datum der Zuwendung
- Wert des Geschenks
- Anlass des Geschenks
- Rechnungs- oder Belegnummer
Fehlen diese Angaben, gelten die Geschenke steuerlich als nicht nachweisbar und sind nicht abziehbar.
Wie solltest Du Geschenke an Geschäftsfreund:innen buchen?
Eine saubere Struktur in der Buchhaltung hilft Dir, den Überblick zu behalten und spätere Rückfragen zu vermeiden.
Empfehlungen für die Praxis:
- Führe ein separates Geschenkregister, zum Beispiel als Tabelle innerhalb Deiner Buchhaltung.
- Buche Geschenke an Geschäftsfreund:innen auf gesonderten Konten, getrennt nach abziehbaren und nicht abziehbaren Aufwendungen.
So kannst Du jederzeit nachvollziehen, welche Geschenke steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht.
Typische Fehler beim Buchen von Geschenken an Geschäftsfreund:innen
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf, die bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
Besonders häufig sind:
- fehlende Angaben zur Empfänger:in
- Sammelbelege für mehrere Empfänger:innen
- falsche Zuordnung von Brutto- und Nettobeträgen
Diese Fehler führen oft zu Nachfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt und lassen sich mit klaren Prozessen leicht vermeiden.
Buchungsbeispiele für Geschenke (SKR03 / SKR04)
Beispiel 1: Abziehbares Geschenk innerhalb der 50-Euro-Grenze
Du kaufst für eine Geschäftspartner:in ein Geschenk im Wert von 45,00 € netto. Du bist zum Vorsteuerabzug berechtigt und hältst die 50-Euro-Grenze ein. Das Geschenk wird in SKR03 beziehungsweise SKR04 auf dem Konto für abzugsfähige Geschenke an Geschäftsfreund:innen gebucht. Die Vorsteuer kannst Du zusätzlich geltend machen. Der gesamte Aufwand ist steuerlich abziehbar.
Beispiel 2: Geschenk über der 50-Euro-Grenze
Ein Geschenk kostet 60,00 Euro netto. Damit überschreitest Du die Freigrenze. Das Geschenk wird in SKR03 oder SKR04 auf einem Konto für nicht abziehbare Geschenke an Geschäftsfreund:innen erfasst. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich, auch nicht anteilig. Die Vorsteuer ist ebenfalls nicht abziehbar.
Beispiel 3: Geschenk mit Pauschalsteuer nach § 37b EStG
Du entscheidest Dich, für ein Geschenk die Pauschalsteuer zu übernehmen. Das Geschenk selbst wird je nach Höhe als abziehbar oder nicht abziehbar gebucht. Die Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird separat als Steueraufwand erfasst. Wichtig ist die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer. Grundsätzlich gilt: Nur wenn das Geschenk abziehbar ist, kannst Du auch die Pauschalsteuer absetzen.
Streuartikel unter 10 Euro: Sonderfall mit Erleichterungen
Geringwertige Streuartikel nehmen steuerlich eine Sonderrolle ein. Typische Beispiele sind Kugelschreiber, Kalender oder USB-Sticks mit Logo. Solche Artikel werden in der Praxis meist als Werbeaufwand behandelt und nicht als individuelle Geschenke an Geschäftsfreund:innen.
Wann gelten Streuartikel als Werbeaufwand?
Der häufig genannte Betrag von 10 € ist keine gesetzlich festgelegte Grenze, sondern eine Verwaltungsregel zur Vereinfachung. Streuartikel zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Wert gering ist, sie nicht gezielt an einzelne Personen vergeben werden, sondern breit gestreut sind und der Werbecharakter klar im Vordergrund steht, etwa durch ein Logo oder einen eindeutigen Markenbezug.
Welche steuerlichen Vorteile gelten für Streuartikel?
Der größte Vorteil liegt in der vereinfachten Handhabung. Für Streuartikel ist keine namentliche Empfängeraufzeichnung erforderlich. Außerdem werden sie nicht auf die 50-Euro-Grenze für individuelle Geschenke an Geschäftsfreund:innen angerechnet.
Wichtig für die Einordnung: Die 10 € stellen keine gesetzliche Freigrenze dar, sondern eine Nichtbeanstandungsregel der Finanzverwaltung. Bei Anwendung der Pauschalsteuer nach § 37b gilt nach Verwaltungsauffassung zudem, dass Streuwerbeartikel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 10 € nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalierung fallen.
Für die Praxis bedeutet das: Streuartikel sind eine unkomplizierte Möglichkeit, Sichtbarkeit zu schaffen, ohne zusätzliche Dokumentationspflichten oder steuerliche Risiken beim Betriebsausgabenabzug einzugehen.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen bis 60 Euro: Diese Regeln solltest Du kennen
Bei Geschenken kommt es häufig zu Verwechslungen, weil unterschiedliche Betragsgrenzen nebeneinander existieren. Entscheidend ist immer, wer das Geschenk erhält und welche Regelung gilt.
Welche Grenze gilt für wen?
Für Arbeitnehmer:innen gilt eine Freigrenze von 60 € für sogenannte Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen. Dazu zählen zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen. Diese 60-Euro-Regelung hat nichts mit Geschenken an Geschäftsfreund:innen zu tun.
Für Geschäftsfreund:innen gilt dagegen die 50-Euro-Grenze pro Person und Kalenderjahr. Nur innerhalb dieser Grenze sind Geschenke als Betriebsausgaben abziehbar.
Daneben gibt es den monatlichen 50-Euro-Sachbezug für Mitarbeiter:innen. Dieser betrifft laufende Sachleistungen wie Gutscheine oder Sachkarten und ist steuerlich völlig anders geregelt als Aufmerksamkeiten oder Geschenke an Geschäftsfreund:innen.
Für die Praxis ist wichtig: Diese Betragsgrenzen sind nicht austauschbar. Sie gelten jeweils nur für ihren eigenen Anwendungsbereich und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Wer hier sauber trennt, vermeidet typische Fehler bei der steuerlichen Behandlung von Geschenken.
Häufige Fehler bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen
In der Praxis scheitert die steuerliche Anerkennung von Geschenken an Geschäftsfreund:innen oft an vermeidbaren Fehlern. Besonders bei Betriebsprüfungen führen diese Punkte regelmäßig zu Rückfragen oder Steuernachzahlungen.
Typische Fehler sind:
- Die 50-Euro-Freigrenze wird überschritten, oft unbemerkt durch mehrere kleinere Geschenke im selben Jahr.
- Brutto- und Nettobeträge werden falsch berechnet, weil der Vorsteuerabzug nicht korrekt berücksichtigt wird.
- Die Dokumentation ist unvollständig oder es fehlen Pflichtangaben wie Empfänger:in oder Anlass.
- Die Pauschalsteuer nach § 37b wird nur für einzelne Geschenke angewendet, obwohl sie einheitlich gelten muss.
- Das vermeintliche Geschenk ist steuerlich eine Gegenleistung, etwa für einen Auftrag oder eine Vermittlung.
Diese Fehler haben in der Praxis häufig zur Folge, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug streicht und bereits angesetzte Beträge nachversteuert werden müssen. Eine saubere Trennung, klare Prozesse und vollständige Unterlagen helfen, genau das zu vermeiden.
FAQ
Wie hoch ist die steuerliche Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreund:innen und Geschäftspartner:innen?
Die steuerliche Freigrenze liegt bei 50 € pro Person und Kalenderjahr. Wird sie eingehalten, kannst Du die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Wird sie überschritten, entfällt der Abzug vollständig.
Gilt die 50-Euro-Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreund:innen pro Geschenk oder pro Person und Jahr?
Die Freigrenze gilt pro Person und pro Kalenderjahr, nicht pro einzelnes Geschenk. Mehrere kleinere Geschenke an dieselbe Person werden zusammengerechnet.
Zählen bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen 50 Euro brutto oder netto?
Das hängt vom Vorsteuerabzug ab. Bist Du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettobetrag. Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag maßgeblich.
Was passiert steuerlich, wenn ein Geschenk an eine Geschäftspartner:in die 50-Euro-Grenze überschreitet?
Wird die Freigrenze auch nur geringfügig überschritten, ist das Geschenk insgesamt nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Ein anteiliger Abzug ist nicht möglich.
Müssen Empfänger:innen Geschenke von Geschäftsfreund:innen steuerlich versteuern?
Grundsätzlich ja. Geschenke gelten bei Empfänger:innen in der Regel als Betriebseinnahme oder geldwerter Vorteil. Eine Ausnahme besteht, wenn Du die Steuer pauschal nach § 37b des Einkommensteuergesetzes übernimmst.
Gilt die 60-Euro-Grenze auch für Geschenke an Geschäftspartner:innen oder nur für Mitarbeiter:innen?
Die 60-Euro-Grenze gilt ausschließlich für Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen. Für Geschäftsfreund:innen ist sie nicht anwendbar. Hier gilt ausschließlich die 50-Euro-Grenze.