§ 25a UStG: So funktioniert die Differenzbesteuerung in der Praxis

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist für Wiederverkäufer:innen ein steuerliches Instrument mit großem Effekt. Hier erfährst Du, wann sie greift, wie sie funktioniert – und was sie für Händler:innen und Käufer:innen konkret bedeutet.

Was ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine spezielle Steuerregelung für Händler:innen gebrauchter Waren. Dabei wird die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf die Marge berechnet – also auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis.

Gesetzlich geregelt ist das in § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG). Das Ziel: Die Mehrwertsteuer soll nicht doppelt anfallen, wenn ein Gegenstand bereits früher versteuert wurde. Das ist besonders bei gebrauchten Gegenständen wichtig – zum Beispiel bei Autos, Technik oder Antiquitäten.

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bringt im Vergleich zur Regelbesteuerung einen klaren Vorteil: Die Steuerlast sich reduziert. Denn bei der Regelbesteuerung wird die Steuer auf den gesamten Verkaufspreis fällig – also auch auf den Teil, den Du beim Einkauf schon bezahlt hast.

Für wen lohnt sich die Differenzbesteuerung?

Sie ist vor allem dann interessant, wenn Du beim Wiederverkauf von Gebrauchtwaren Steuern sparen und gleichzeitig wettbewerbsfähiger verkaufen möchtest. Besonders profitieren davon:

  • Gebrauchtwarenhändler:innen
  • Antiquariate
  • Autohäuser und Kfz-Händler:innen
  • Selbstständige mit Rückkäufen
  • Online-Plattform-Verkäufer:innen (beispielsweise über eBay, Rebuy, Kleinanzeigen)

Die Regelung greift aber nur unter bestimmten Bedingungen – und nur für bestimmte Waren. Welche das sind, klären wir im nächsten Abschnitt.

Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Du darfst die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht einfach beliebig anwenden. Es gelten klare Regeln, die Du als Wiederverkäufer:in kennen solltest.

Zunächst ist wichtig, dass es sich um gebrauchte, bewegliche Gegenstände handelt. Dazu zählen etwa gebrauchte Elektronikgeräte, Möbel, Fahrzeuge oder Sammlerstücke. Die Ware muss bereits versteuert worden sein – eine Mehrfachbesteuerung soll durch diese Regelung gerade verhindert werden.

Wann eine Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zulässig ist

Auch der Einkauf muss bestimmten Bedingungen entsprechen: Du musst die Ware von einer Person oder einem Unternehmen erworben haben, das selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Das ist etwa bei Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen der Fall. Wichtig: Wenn beim Einkauf Vorsteuer ausgewiesen wurde, ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen.

Ein klassischer Fehler in der Praxis: Ein:e Händler:in kauft einen gebrauchten Laptop über ein Online-Portal von einer Kleinunternehmerin. Später wird versehentlich eine Regelbesteuerung angewendet – obwohl der Einkauf nicht vorsteuerfähig war. Solche Fehler können im Rahmen einer Betriebsprüfung auffallen und zu Steuernachzahlungen führen.

Außerdem musst Du als Unternehmer:in die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkaufen – das heißt: Du trittst als Wiederverkäufer:in auf. Gleichzeitig darfst Du beim Einkauf keine Vorsteuer gezogen haben.

Ein weiterer Punkt betrifft die Nachweispflicht. Du musst dem Finanzamt auf Verlangen belegen können, woher die Ware stammt und dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Typische Belege sind Rechnungen oder Kaufverträge, aus denen die Herkunft der Ware klar hervorgeht.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Einfuhren gelten Sonderregeln: Wurde die Ware aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland bezogen und dabei vorsteuerabzugsfähig eingeführt, ist die Differenzbesteuerung ebenfalls nicht zulässig. Nur wenn der Einkauf beispielsweise von einer Privatperson aus dem EU-Ausland erfolgt, kann die Regelung anwendbar sein.

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – Beispiel aus der Praxis

Ein einfaches Beispiel zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zeigt schnell, wie das Verfahren funktioniert – und welchen Unterschied es zur Regelbesteuerung macht.

Stell Dir vor, Du betreibst einen Online-Shop für gebrauchte Smartphones. Du kaufst ein gebrauchtes iPhone von einer Privatperson für 300 €. Später verkaufst Du es über Deinen Shop für 450 € an eine:n Kund:in.

Da der ursprüngliche Kauf von einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Person stammt, greift die Differenzbesteuerung. Die Umsatzsteuer wird nicht auf die vollen 450 €, sondern nur auf die Differenz von 150 € berechnet.

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % ergibt sich folgende Rechnung:

150 € ÷ 1,19 = 126,05 € (Netto-Bemessungsgrundlage)

126,05 € × 19 % = 23,95 € Umsatzsteuer

Im Vergleich dazu würdest Du bei der Regelbesteuerung auf den gesamten Verkaufspreis Umsatzsteuer zahlen:

450 € ÷ 1,19 = 378,15 € (Netto-Bemessungsgrundlage)

378,15 € × 19 % = 71,85 € Umsatzsteuer

Der Unterschied ist erheblich – Du zahlst 47,90 € weniger Steuer, was Deine Marge spürbar verbessert.

Dieses Beispiel zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zeigt, wie Händler:innen dank § 25a UStG ihre Steuerlast senken – und dabei wettbewerbsfähige Preise für ihre Kund:innen möglich machen.

Was bedeutet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG für den Käufer?

Für Käufer:innen bringt die Differenzbesteuerung vor allem eins: niedrigere Preise – allerdings ohne den Vorteil des Vorsteuerabzugs.

Bei dieser Besteuerung wird die Umsatzsteuer nicht offen auf der Rechnung ausgewiesen. Das bedeutet: Unternehmerische Käufer:innen können keine Vorsteuer geltend machen. Für Privatpersonen ist das irrelevant – sie profitieren einfach vom reduzierten Gesamtpreis.

Denn da die Steuer nur auf die Marge berechnet wird, bleibt beim Verkaufsspielraum mehr Luft. Verkäufer:innen können dadurch einen günstigeren Endpreis anbieten, ohne auf Gewinn zu verzichten. Besonders bei hochpreisigen Gebrauchtwaren – etwa Autos, Technik oder Kunst – wird das schnell spürbar.

Ein Beispiel: Ein:e Selbstständige:r kauft ein gebrauchtes Smartphone über eine Plattform von einem differenzbesteuernden Händler. Der Preis liegt bei 450 €, aber auf der Rechnung steht kein Umsatzsteuerbetrag. Für die Käuferin bedeutet das: keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug – aber ein spürbar günstigerer Gesamtpreis im Vergleich zur Regelbesteuerung.

Käufer:innen im B2B-Bereich sollten daher bewusst prüfen, ob die Differenzbesteuerung für sie sinnvoll ist – oder ob sich der Einkauf bei einem regelbesteuernden Anbieter langfristig steuerlich besser auswirkt.

So erkennst Du eine differenzbesteuerte Rechnung

Eine Rechnung, die unter die Differenzbesteuerung fällt, enthält keinen gesonderten Umsatzsteuerbetrag. Stattdessen ist ein Hinweis wie dieser Pflicht:

„Gemäß § 25a UStG – Differenzbesteuerung. Umsatzsteuer nicht ausweisbar.“

Das reicht aus, um rechtlich korrekt abzurechnen – und zeigt Dir als Käufer:in sofort, dass Du keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst.

Fazit: Die Regelung nach § 25a UStG ist für Käufer:innen ohne Vorsteuerabzug ideal – für Unternehmer:innen dagegen eine Abwägungssache.

§ 25a UStG-Rechnung korrekt erstellen

Wenn Du die Differenzbesteuerung anwendest, musst Du die Rechnung besonders sorgfältig ausstellen. Denn bei einer Rechnung gemäß § 25a UStG gelten spezielle Vorschriften – vor allem, weil die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen werden darf.

So sieht eine Rechnung bei Differenzbesteuerung nach § 25a UStG aus

Das wichtigste Merkmal: Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen sein. Stattdessen musst Du einen klaren Hinweis auf die Sonderregelung einfügen. Eine gängige Formulierung lautet:

„Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG – Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen.“

Dieser Satz reicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Du kannst ihn je nach Format in den Fußbereich der Rechnung oder direkt unter die Positionsübersicht setzen.

Die restlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 25a UStG entsprechen den allgemeinen Anforderungen: vollständiger Name und Anschrift von Käufer:in und Verkäufer:in, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Lieferdatum sowie Art und Umfang der Lieferung.

Beispiel: Rechnung Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Muster

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
USt-IdNr.: DE123456789

Rechnung an:
Lisa Beispiel
Beispielweg 10
54321 Beispielstadt

Rechnungsnummer: 2025-0042
Rechnungsdatum: 06.08.2025
Lieferdatum: 04.08.2025

Position:
1× gebrauchtes Smartphone, Modell iPhone 12, 128 GB, Artikel-Nr. 12345
Zustand: sehr gut
Einkauf von Privatperson, kein Vorsteuerabzug

Gesamtbetrag: 450,00 € (Keine Aufschlüsselung der Umsatzsteuer gemäß § 25a UStG)

Hinweis: „Gemäß § 25a UStG – Differenzbesteuerung. Umsatzsteuer nicht ausweisbar.“

Diese Angaben erfüllen alle Anforderungen einer differenzbesteuerten Rechnung: keine Umsatzsteuer-Ausweisung, aber vollständige Informationen zu Leistung, Datum und Adressdaten. Solche Muster kannst Du ganz einfach in Deiner Buchhaltungssoftware umsetzen – achte nur darauf, dass der Hinweis auf § 25a UStG nicht vergessen wird.

Wichtig: Du darfst weder den Steuersatz noch den Steuerbetrag angeben – sonst verliert die Rechnung ihre Gültigkeit für die Differenzbesteuerung.

Achte zudem darauf, dass Deine Rechnung GoBD-konform ist. Das heißt: Sie muss vollständig, korrekt, zeitgerecht und unveränderbar archiviert werden.

Besonderheiten bei Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bringt einige Besonderheiten mit sich. Das gilt fürs Rechnungswesen, aber auch für die laufende Buchhaltung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

So behandelst Du Differenzbesteuerung korrekt in Deiner Buchhaltung

Da die Steuer nur auf die Marge anfällt, ist umsatzsteuerlich nicht der volle Verkaufspreis, sondern die herausgerechnete Nettomarge die Bemessungsgrundlage.

Die Marge ist die Differenz aus Verkaufs- und Einkaufspreis (brutto). Die Umsatzsteuer rechnest Du daraus heraus:

Nettomarge = Marge ÷ 1,19 (bei 19 %)

Nettomarge = Marge ÷ 1,07 (bei 7 %)

Auf diese Nettomarge berechnest Du anschließend die Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %).

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) meldest Du differenzbesteuerte Umsätze im Sammelfeld für steuerpflichtige Umsätze – aktuell Zeile 13, Kennziffer 81 (19 %). Trage hier die herausgerechnete Nettomarge in vollen Euro ein, nicht den gesamten Verkaufspreis. Bei Waren mit 7 % nutzt Du entsprechend Zeile 14, Kennziffer 86. Falsche Zuordnungen führen schnell zu Rückfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt.

Auch die Aufzeichnungspflichten sind strenger: Du musst jederzeit nachweisen können, wie sich die Marge zusammensetzt. Bewahre dafür alle Einkaufsbelege, Verkaufspreise und Margenberechnungen übersichtlich auf. Falls Du neben differenzbesteuerten auch regelbesteuerte Waren verkaufst, musst Du diese buchhalterisch trennen. Eine Vermischung ist nicht zulässig und kann steuerlich problematisch werden.

Vorteile und Grenzen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kann Dir klare steuerliche Vorteile verschaffen – vor allem dann, wenn Du mit gebrauchten Waren handelst. Weil die Umsatzsteuer nur auf die Marge anfällt, reduziert sich Deine Steuerlast spürbar. Das erlaubt Dir, wettbewerbsfähige Preise anzubieten und gleichzeitig profitabel zu bleiben.

Besonders in Branchen mit engen Margen ist das ein Pluspunkt – zum Beispiel beim Verkauf von Technik, Fahrzeugen oder Antiquitäten. Auch die Rechnungsstellung wird einfacher: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und kannst die Sonderregelung mit einem kurzen Hinweis auf der Rechnung kenntlich machen.

Aber es gibt auch Grenzen. Du darfst keine Vorsteuer ziehen – das kann bei teuren Einkäufen ein Nachteil sein. Außerdem musst Du die Voraussetzungen genau einhalten und alles sauber dokumentieren. Sonst kann es schnell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

Unterm Strich gilt: Die Differenzbesteuerung lohnt sich vor allem für Unternehmer:innen, die regelmäßig gebrauchte Waren von Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen ankaufen – und deren Kundschaft preisbewusst ist.

Für wen ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG sinnvoll?

Die Differenzbesteuerung ist kein Steuersparmodell für alle – sondern eine gezielte Regelung für spezielle Geschäftsmodelle. Sie eignet sich für alle, die regelmäßig gebrauchte Waren einkaufen und weiterverkaufen – ohne beim Einkauf Vorsteuer ziehen zu können.

Für welche Branchen ergibt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG am meisten Sinn?

Besonders geeignet ist diese Steuerregelung für Händler:innen, die mit Produkten aus dem Privatmarkt arbeiten: etwa Gebrauchtwagenhändler, Online-Plattform-Verkäufer:innen, Antiquariate oder Technik-Reseller. Auch Selbstständige, die Rückläufer oder Secondhand-Waren wieder in den Verkauf bringen, profitieren.

Wichtig ist: Du musst sauber dokumentieren, keine Vorsteuer geltend machen und die Regelung konsequent anwenden. Wenn das zutrifft, bringt Dir die Differenzbesteuerung steuerliche Vorteile – ohne den bürokratischen Aufwand wesentlich zu erhöhen.

Vergleich: Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Ein kurzer Vergleich zeigt, wann sich der Einsatz lohnt: Bei der Regelbesteuerung kannst Du Vorsteuer ziehen, musst aber auf den gesamten Verkaufspreis Umsatzsteuer berechnen – das senkt oft Deine Marge. Bei der Differenzbesteuerung entfällt der Vorsteuerabzug, aber Du versteuerst nur den Gewinnanteil – ideal bei günstigen oder privat gekauften Waren.

Gerade im Preiskampf mit großen Anbietern kann das ein strategischer Vorteil sein – für bessere Margen bei fairen Preisen. Und: Für viele kleinere Händler:innen ist die Anwendung unkomplizierter, als sie zunächst klingt – vor allem mit einem passenden Buchhaltungs-Tool.

§ 25a UStG vs. § 19 UStG: Was passt zu Deinem Geschäft?

Noch ein Hinweis zur Praxis: Viele Händler:innen kombinieren die Differenzbesteuerung mit anderen steuerlichen Sonderregelungen – etwa der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht gleichzeitig anwendbar. Wenn Du Kleinunternehmer:in bist, verzichtest Du komplett auf Umsatzsteuer – inklusive der Differenzbesteuerung.

Du solltest daher genau prüfen, welches Modell für Deinen Betrieb wirtschaftlich sinnvoller ist. Denn wer zur Differenzbesteuerung optiert, muss sich aktiv für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden – auch wenn sie nur auf die Marge anfällt.